Sinnvoller Zusatz:
Genauer Wortlaut im Mietvertrag;
Kündigung
1. Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der
Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Wurde der Untermietvertrag auf bestimmte
Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden.
2. Der Untermieter kann bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten
Kalendermonats kündigen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung,
sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.