Kündigung Untermietvertrag - Abweichung

  • Guten Tag,

    ich wohne in einem möblierten Zimmer in Untermiete und möchte schnellstmöglich hier ausziehen. Mir war vorher nicht bekannt das ich

    als Untermieter ebenfalls zu einer Frist von zwei Wochen kündigen kann. Mein Mietvertrag sagt folgendes:

    §7 Kündigung

    Hauptmieter: Das Kündigungsrecht des Hauptmieters richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, wenn der Untermietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen wurde. Die Frist beträgt somit zwei Wochen. Wurde der Mietvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so kann er vor Ablauf der Untermietzeit nicht ordentlich gekündigt werden. (Vertrag auf unbestimmt Zeit)

    Untermieter: Abweichend hiervon gilt für den Untermieter die Regelung, dass er bis zum dritten Werktag des Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigungen kann. Der Zugang der schriftlichen Kündigung ist hier maßgebend.

    Eine fristlose Kündigung ist nach gesetzlichen Vorschriften zulässig.

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    Kann ich als Untermieter trotzdem von der gesetzlichen Frist von 2 Wochen gebrauch machen ohne meine Kaution zu verlieren oder ähnliches?

    Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von Wbg111 (3. Juli 2019 um 11:37)

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