Hallo zusammen,
ich habe Anfang Oktober einen Mietvertrag unterschrieben, der auf der Neufassung Mietrechtsreformgesetz 2001 basiert.
Nun habe ich den selben Mietvertrag nur in aktueller Ausführung bei Amazon gefunden. Dort steht: Neufassung inkl. Mietnovellierungsgesetz 2015.
Ist der Einheitsmietvertrag von 2001 überhaupt noch gültig? Da werden sich doch Sachen im Mietrecht geändert haben.
Ich frage deshalb, da ich gerne aus dem Vertrag möchte. Es ist so, dass ich im Oktober ein Studium angefangen habe und ich habe ein möbliertes Zimmer gemietet. Jetzt habe ich festgestellt, dass das Studium nichts für mich ist und höre auf. Eigentlich ist es ein befristeter Vertrag uneigentlich steht der Befristungsgrund nicht im Mietvertrag und wird nach §575 BGB zu einem unbefristeten Mietvertrag, den man normal mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann. Ich wollte mich auf §549 Abs. 2 Nr.2 beziehen, da ich nur ein Zimmer im Haus meines Vermieters habe und ich Küche usw. mitbenutze auch lebe ich alleine dort. Leider steht in meinem Einheitsmietvertrag nicht, dass ich das Zimmer möbliert bekommen habe und somit kann ich den §549 Abs. 2 Nr.2 BGB nicht anwenden. Damit hätte ich bis zum 15. eines Monats kündigen können. Finde ich ziemlich bl... schließlich zahle ich für die Möblierung mit.
Deshalb meine Frage, ist der Einheitsmietvertrag von 2001 noch gültig?
Danke!