Beiträge von Lile

    Danke für die Antwort. Am Montag schaut sich das eine Juristin für Mietrecht an.

    Ich zahle 490 Euro Miete für ein Zimmer. Die Vergleichsmiete liegt bei 350 Euro in dem Ort. Auch die Nebenkosten sind bei mir nicht ausgewiesen. Da ich allerdings ihre Möbel genutzt habe wird sie schon was aufgeschlagen haben. Finde den Vertrag etwas seltsam. Wenn man möbliert vermietet, dann sollte man es auch in den Vertrag schreiben meiner Meinung nach. Allderings hatte sie davor noch nie etwas vermietet und dementsprechend auch keine Ahnung gehabt.

    Ja, ich hatte meine Mutter bei der Besichtigung dabei und da sagte die Vermieterin, dass das Zimmer möbliert vermietet wird.

    Auch beim Einzug standen die Möbel noch drin. Es meinte nur jemand zu mir, dass es im Vertrag stehen muss sonst kann ich §549 Abs. 2 Nr. 2 nicht anwenden. Allerdings habe ich mal gelesen, dass auch mündliche Sachen im BGB zählen.

    Wenn man von der Vergleichsmiete in dem Ort ausgeht, dann sind es 350 Euro pro Monat, dann wurden mir 140 Euro aufgeschlagen für die Möblierung, die nicht mal im Vertrag steht.


    Kann es nicht glauben, dass der Mietvertrag den ich 2019 unterschrieben habe und auf die Neufassung von 2001 basiert, echt noch rechtens ist. :D
    Es gibt ja in der Zeit Änderungen und wenn auf 2001 basiert, dann sind die da doch nicht drin?


    Ich habe jetzt die Mietrechtsreform 2013 mit Wirkung zum 01.05.2013 gefunden. Also gibt es nach 2001 schon eine neuere?

    Hallo zusammen,

    ich habe Anfang Oktober einen Mietvertrag unterschrieben, der auf der Neufassung Mietrechtsreformgesetz 2001 basiert.

    Nun habe ich den selben Mietvertrag nur in aktueller Ausführung bei Amazon gefunden. Dort steht: Neufassung inkl. Mietnovellierungsgesetz 2015.

    Ist der Einheitsmietvertrag von 2001 überhaupt noch gültig? Da werden sich doch Sachen im Mietrecht geändert haben.

    Ich frage deshalb, da ich gerne aus dem Vertrag möchte. Es ist so, dass ich im Oktober ein Studium angefangen habe und ich habe ein möbliertes Zimmer gemietet. Jetzt habe ich festgestellt, dass das Studium nichts für mich ist und höre auf. Eigentlich ist es ein befristeter Vertrag uneigentlich steht der Befristungsgrund nicht im Mietvertrag und wird nach §575 BGB zu einem unbefristeten Mietvertrag, den man normal mit einer Frist von 3 Monaten kündigen kann. Ich wollte mich auf §549 Abs. 2 Nr.2 beziehen, da ich nur ein Zimmer im Haus meines Vermieters habe und ich Küche usw. mitbenutze auch lebe ich alleine dort. Leider steht in meinem Einheitsmietvertrag nicht, dass ich das Zimmer möbliert bekommen habe und somit kann ich den §549 Abs. 2 Nr.2 BGB nicht anwenden. Damit hätte ich bis zum 15. eines Monats kündigen können. Finde ich ziemlich bl... schließlich zahle ich für die Möblierung mit.

    Deshalb meine Frage, ist der Einheitsmietvertrag von 2001 noch gültig?

    Danke!

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