Mietvertrag unterschreiben, wann ?

  • Guten Abend,

    ich wollte mal fragen wann man den Mietvertrag unterschreiben sollte ?

    Ich hab in Sache Mieten leider keinerlei Erfahrung. Lebe solange ich denken kann bei meinen Eltern in einem Haus.

    Nun bin ich in der Ausbildung und will endlich ausziehen, weshalb ich mit einem Freund zusammen in eine Wohnung ziehe. Wir haben jetzt nach etwas suchen eine wunderschöne Wohnung gefunden, weshalb wir echt euphorisch sind und die unbedingt haben wollen. Das Problem an der Geschichte ist, dass in der Wohnung momentan noch eine Familie wohnt, weshalb es fast unmöglich ist in jede Ecke der Wohnung zu gucken. Der Einzugstermin wäre der 1.2. also erst in 3 Monaten. Die Maklerin über die die Wohnung vermietet wird möchte, da wir die Mietzusage bekommen haben, dass wir nächste Woche den Mietvertrag unterschreiben. Wir würden das natürlich echt gerne machen, haben aber Angst, dass wenn alle Möbel raus sind, mitmal Mängel auftauchen, die wir dann auf eigene Kosten ausbessern müssen. Und dazu kann ja in 3 Monaten viel passieren.

    Mal als Beispiel könnte die Familie ja das Waschbecken kaputt machen und wir müssen es dann zahlen oder wie läuft sowas ab? Und wie wäre es wenn mitmal hinter einem Schrank Schimmel auftaucht ?

    Würde mich freuen wenn ihr einem jungen und unerfahrenen Mieter helfen würdet. Mit freundlichen Grüßen Maurice

    Einmal editiert, zuletzt von Maurice (30. Oktober 2019 um 21:23)

  • Hallo,

    man kann da etwas beruhigt ran gehen. Die Rechte aus dem Mietrecht sind nur ausgeschlossen, wenn man die Mängel positiv kannte oder grob fahrlässig nicht kannte, davon kann man nicht ausgehen, wenn die Wohnung noch bewohnt ist.

    Um bei deinem Beispiel zu bleiben: Du hast ein Anspruch auf ein Waschbecken, wenn das vor deinem Einzug kaputt geht muss es ersetzt werden, wenn du bei deinem eigenen Einzug merkst das es kaputt ist, dann muss du das im Übergabeprotokoll vermerken und dir die Mieterrechte vorbehalten.

    Gruß

  • Alles klar danke erstmal für die Antwort?

    Um mir noch ein wenig Sicherheit zu geben.. wie sieht es denn aus wenn in der Einbauküche eine Macke ist oder beispielsweise eine Schrank tür komplett defekt ist was uns dann erst beim einziehen auffallen wird, muss der Vermieter oder der Vormieter das dann reparieren?

    Und um nochmal den harten Fall aufzugreifen... mal angenommen da ist schimmel, was uns jetzt auch noch nicht aufgefallen ist, hat man da dann irgendeine Möglichkeit theoretisch direkt den Einzug abzubrechen und den Mietvertrag zu widerrufen oder ähnliches?

    Gruß Maurice

    Einmal editiert, zuletzt von Maurice (31. Oktober 2019 um 18:54)

  • mal angenommen da ist schimmel, was uns jetzt auch noch nicht aufgefallen ist, hat man da dann irgendeine Möglichkeit theoretisch direkt den Einzug abzubrechen und den Mietvertrag zu widerrufen oder ähnliches?

    Für solche Konstellationen wurde der § 543 II Nr. 1 BGB geschaffen.

  • Hallo Maurice,

    ich verstehe, dass du dir über viele Eventualitäten Gedanken machst. Aber es ist zwecklos, im Voraus alles zu durchdenken. Es gibt zu viele Möglichkeiten, was alles nicht in Ordnung sein könnte, und es gibt zu viele Facetten, wie schwerwiegend das dann ist. Manches ist vielleicht nur ein Schönheitsfehler, und manches kann sich zum größeren Problem entpuppen. Du solltest dir jetzt nicht zu viele Gedanken darum machen.

    Wichtig für dich ist nur, bei der Wohnungsübergabe ganz genau hin zu schauen, wo Beschädigungen sind, und ob alles funktioniert. Bestehe darauf, dass alles an Beschädgungen im Protokoll aufgeschrieben wird. Denn auch wenn Kleinigkeiten nicht repariert werden brauchen, hast du dann einen Nachweis, dass die Beschädigung schon zum Einzug bestand. Und dann kann der Vermieter später nicht behaupten, das hättest du kaputt gemacht.

    Wenn euch dann nach der Übergabe, also beim Einzug noch etwas auffällt, ist das auch nicht so schlimm. Ihr schreibt dann einen Brief an den Vermieter und teilst so noch die weiteren Punkte mit, sodass das dokumentiert ist.

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