Zählerablesung bei Auszug

  • Ich weiß altes Thema - trotzdem aktuell...

    Ich bin zum 31.01.2018 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Die Wohnung war im Januar 2018 unbewohnt und wurde nur zu Renovierungszwecken betreten. Am 30.01. wurden im Rahmen einer Abschlussbegehung die Zählerstände von Heizung und Warmwasser notiert. Der anteilige Wert des Heizungsverbrauchs wurde wie vorgeschrieben berechnet und liegt somit im erwartbaren Bereich. Beim Warmwasserverbrauch ergibt die Differenz zur letzten Ablesung vom 31.12.2017 einen Verbrauch von mehr als 15m3. Das entspricht in etwa unserem letzten Jahresverbrauch und entspricht 1/15 des monatlichen Gesamtverbrauchs in einer Anlage mit 4 achtstöckigen voll vermieteten Wohnhäusern... Nach einer erneuten Korrektur aufgrund von Ablesefehlern in der Anlage ergibt das für einen Monat eine Nachzahlung von mehr als 200€. Es kann sich nur um einen Ablesefehler oder defekten Zähler handeln. Nun erfahre ich nachträglich dass die Warmwasserzähler im Jahr 2018 auch noch ausgetauscht wurden (wird ja wohl auch einen Grund gegeben haben) Da ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Wohnung wohnte wurde ich nicht informiert und habe jetzt keinerlei Überprüfungsmöglichkeit mehr.

    Wie kann ich vorgehen? Kann ich z.B. verlangen dass mein Verbrauch dem Durchschnittsverbrauch entsprechend erneut festgelegt bzw. geschätzt wird?

    Wäre sehr dankbar für Hinweise, da ich mich gerade hilflos und abgezockt fühle

  • Hallo,

    ich habe deine Frage in ein eigenes Thema verschoben und in eine bessere Kategorie. Es ist nicht sinnvoll, eine neue Frage in einem ganz alten Thema zu platzieren. Jede Frage hat eigene Gegebenheiten, wodurch es unübersichtlich werden würde.

  • Das entspricht in etwa unserem letzten Jahresverbrauch

    Aufgrund dieser Information ist nicht ersichtlich, weshalb der Verbrauch fehlerhaft sein sollte. Wenn der Verbrauch in etwa dem entspricht, was auch im Vorjahr verbraucht wurde, ist der Wert plausibel. Nur wenn der Wert plötzlich drastisch höher wäre, wäre es eine andere Situation.

    dass die Warmwasserzähler im Jahr 2018 auch noch ausgetauscht wurden (wird ja wohl auch einen Grund gegeben haben)

    Vielleicht einfach nur, weil es von der Eichfrist routinemäßig an der Zeit war. Die Tatsache allein sagt nichts.

    ergibt das für einen Monat eine Nachzahlung von mehr als 200€

    Auch das ist normal bei Auzug in den Wintermonaten. Die Heizkosten entstehen hauptsächlich im Winter. Die Vorauszahlung ist aber nicht so hoch, wie die Kosten sind, sondern sie wird rechnerisch auf das ganze Jahr verteilt. Somit hat man zwangsläufig zu wenig vorausbezahlt, weniger als die wirklichen Kosten im Januar-März sind.

    Auf Basis deiner Informationen sehe ich keinen Anlass, warum du dich abgezockt fühlen musst.

  • Vielleicht wurde ich oben falsch verstanden. Ich habe in diesem einen Monat Januar der anteilmäßig abgerechnet wurde einen Warmwasserverbrauch der dem gesamten Vorjahresverbrauch entspricht... als mehr als den 10-fachen Verbrauch.

    An den Heizkosten habe ich nichts auszusetzen. Die wurden laut Heizkostenverordnung geschätzt. Es geht nur um den Warmwasserverbrauch...

    Wie geschrieben war die Wohnung in diesem einen Monat unbewohnt, so dass wir bei einer Schätzung immer schlecht wegkommen - aber geschenkt. Nur 15m3 Warmwasserverbrauch in dem einen Monat, den die leere Wohnung gehabt haben soll kann doch nicht stimmen...

    3 Mal editiert, zuletzt von markymark666 (26. Oktober 2019 um 08:29)

  • Sorry, hatte irgend wie falsch gelesen.

    Es wäre jetzt erst mal der Zählerwert auf der Abrechnung zu prüfen. Also einmal ob die Zählernummer stimmt, ob der Anfangswert stimmt, der ja dem Endwert aus der Abrechnung 2017 sein muss, und ob der Wert laut Ablesung 31.1. stimmt. Denn es kommt schon mal vor, dass bei einer Abrechnung versehentlich der Zähler eines Nachbarn eingesetzt wird.

    Wenn das keinen Fehler aufzeigt, dan müßte sich der Vermieter erklären, wie er den Anstieg erklären würde. Eine so starke Erhöhung muss man nicht hinnehmen.

    Du sagst, es waren im Januar Renovierungsarbeiten. Durch den, den Vermieter oder eine Firma? Dann kommt ja theroetisch in Betracht, dass jemand Fremdes das Wasser entnommen hat.

  • Danke für die Antwort. Bei der Endablesung am 30.1. war ich dabei. Somit sollte dieser Wert schon korrekt sein. Ich kannte zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht den resultierenden Differrenzwert, sonst hätte ich früher auf einer Überprüfung des Zählers bestanden.

    Die meisten Renovierungsarbeiten im Januar haben wir selbst durchgeführt. An zwei Tagen hatte ein Maler in der Wohnung gearbeitet. Möglich dass er zum Anmischen warmes Wasser benutzt hat. 15m3 entspricht allerdings etwa 50 Vollbädern nur mit Heißwasser. Das ist so nicht zu erklären.

    Falls jetzt tatsächlich als letzter Verdacht der Zähler bleibt wurde mir nach dem Austausch nach dem Auszug jede Chance genommen dies zu beweisen... wie ist so ein Fall geregelt?

    Meines Wissens nach gab es in der gesamten Anlage Probleme mit den Warmwasserzählern. So war mein Nachbar immer „stolz“ darauf dass seiner nicht funktionierte (sogar vorgeführt) und er damit jahrelang für eine vierköpfige Familie einen Jahresverbrauch von <1m3 hatte.

    Ich habe Vergleichswerte angefordert. Allerdings bekomme ich diese bestenfalls anonymisiert...

    Einmal editiert, zuletzt von markymark666 (26. Oktober 2019 um 12:34)

  • Ich kannte zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht den resultierenden Differrenzwert

    Aber du kennst du den Endwert aus der Abrechnung 2017, also was dort als Ablesewert zum 31.12.17 drin steht. Das muss jetzt der Anfangswert für 2018 sein. Stimmt dieser denn überein?

    Falls jetzt tatsächlich als letzter Verdacht der Zähler bleibt

    Das ist aber äußerst unwahrscheinlich. Der Zähler hätte dann schon in 2018 Auffälligkeiten zeigen müssen. Aber die 15m³ sind für ein ganzes Jahr im normalen Rahmen. Da muss etwas anderes falsch sein.

    nach dem Auszug jede Chance genommen dies zu beweisen

    Ich bin sicher, dass die Firma, die den Austausch vorgenommen hat, auch den Zählerstand dokumentiert hat. Dies lässt sich ermitteln.

    Ich habe Vergleichswerte angefordert. Allerdings bekomme ich diese bestenfalls anonymisiert

    Das ist nicht korrekt. Die Hausverwaltung kann sich hierbei nicht auf den Datenschutz berufen. Es ist dein berechtigtes Interesse, die Abrechnung überprüfen zu wollen.

    Man hat das Recht auf Belegeinsicht beim Vermieter. In der Regel muss dieses Recht persönlich im Büro des Vermieters oder der Hausverwaltung ausgeführt werden. Nur ausnahmesweise, wenn man sehr weit weg wohnt, kann man verlangen, dass Kopien zugeschickt werden.

    Und während dieser Belege hat man auch einen Anspruch, die Verbrauchswerte der anderen Wohnungen einzusehen. Andernfalls hat man ja keine Möglichkeit, den angebenen Gesamtverbrauch des Hauses zu ermitteln. Verweigert die Hausverwaltung Daten, dann ist die Belegeinsicht nicht gewährt worden und der Vermieter kann die Nachzahlung für den streitigen Teil der Abrechnung nicht verlangen.

  • Danke. Ja ich hatte die Werte verglichen. Endwert 2017 und Anfangswert 2018 stimmen überein. Es bleibt nur der hohe Differenzwert von 01.01. bis 30.01. (Endablesung)

    Somit brauche ich als erstes die Endwerte beim Zählertausch? Ich werde versuchen diese anzufordern.

    Ich warte noch auf Antwort zur Einsichtnahme. Auf was ist dabei besonders zu achten? Hab ich überhaupt einen Hebel etwas anzufechten?

    Ich bekomme momentan auf jede Nachfrage die Antwort, das die Abrechnung so wie schwarz auf weiß übermittelt korrekt sei. Auf weitere Argumente wird nicht eingegangen.

    Zu erwähnen ist noch dass die Ablesung am 31.12.2017 nicht in der Wohnung vorgenommen wurde. Die Zählernummer enthält eine vorangestellte 10xxx. Die Ablesung am 30.01. wurde in der Wohnung durchgeführt. Zählernummer ohne 10. Nur xxx

    2 Mal editiert, zuletzt von markymark666 (26. Oktober 2019 um 13:19)

  • Doch natürlich hat man eine Möglichkeit, die Abrechnung zu beanstanden. Und die Tatsache, dass es unglaubwürdig ist, wenn der Verbrauch in einem Monat so hoch sein soll wie in einem ganzen Jahr, ist ein sachlicher Grund für die Beanstandung. Denn dann ist es der Vermieter, der zu beweisen hat, dass ein Fehler oder Defekt auszuschließen ist, den er zu verantworten hat.

    Auf was du bei der Einsichtnahme zu achten hast, kann man nicht pauschal sagen. Denn die Belegeinsicht ist nur der 2. Schritt der Überprüfung. Der 1. Schritt ist die Prüfung der Abrechnung selber. Und alles das, was auf der Abrechnung nicht plausibel erscheint, wird dann in der Begeleinsicht konkret angeschaut.

    Aber da ich die Abrechnung nicht kenne, kann ich dazu nichts weiter sagen als das Bisherige.

  • Ok danke für die ganzen Hinweise, v.a. mit der Beweispflicht beim Vermieter.

    Ich sehe keine weiteren offensichtlichen Fehler in der Abrechnung.

    Allerdings bin ich kein Experte. Würde es helfen Teile hier hochzuladen?Bemerkenswert ist nur dass die Berechnungsgrundlage aufgrund von Ablesefehlern zu meinen Ungunsten verändert wurde.

    Die Begründung füge ich mal hier ein

    4 Mal editiert, zuletzt von Fruggel (26. Oktober 2019 um 17:07) aus folgendem Grund: Bild gelöscht wegen unzureichener Anonymisierung oder enthaltenen Anschriften

  • Ich musste das Schreiben leider löschen, die die Anschrift und Firma der Hausverwaltung nicht unkenntlich gemacht wurde. Das Schreiben hilft allerdings auch nicht weiter zur Klärung.

    Ja, du kannst die Abrechnung gern hochladen. Aber bitte anonymisiert und optimalerweise als PDF, weil das bei mehrseitigen Dokumenten übersichtlicher ist.

  • Ok. Tut mir leid wegen dem Dokument. Zumindest fördert das nicht das Vertrauen in die Abrechnung...

    Ich bin erst wieder am Montag im Lande. Dann bearbeite ich die Abrechnung und lade sie hoch.

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