Beiträge von markymark666

    Ok danke für die ganzen Hinweise, v.a. mit der Beweispflicht beim Vermieter.

    Ich sehe keine weiteren offensichtlichen Fehler in der Abrechnung.

    Allerdings bin ich kein Experte. Würde es helfen Teile hier hochzuladen?Bemerkenswert ist nur dass die Berechnungsgrundlage aufgrund von Ablesefehlern zu meinen Ungunsten verändert wurde.

    Die Begründung füge ich mal hier ein

    Danke. Ja ich hatte die Werte verglichen. Endwert 2017 und Anfangswert 2018 stimmen überein. Es bleibt nur der hohe Differenzwert von 01.01. bis 30.01. (Endablesung)

    Somit brauche ich als erstes die Endwerte beim Zählertausch? Ich werde versuchen diese anzufordern.

    Ich warte noch auf Antwort zur Einsichtnahme. Auf was ist dabei besonders zu achten? Hab ich überhaupt einen Hebel etwas anzufechten?

    Ich bekomme momentan auf jede Nachfrage die Antwort, das die Abrechnung so wie schwarz auf weiß übermittelt korrekt sei. Auf weitere Argumente wird nicht eingegangen.

    Zu erwähnen ist noch dass die Ablesung am 31.12.2017 nicht in der Wohnung vorgenommen wurde. Die Zählernummer enthält eine vorangestellte 10xxx. Die Ablesung am 30.01. wurde in der Wohnung durchgeführt. Zählernummer ohne 10. Nur xxx

    Danke für die Antwort. Bei der Endablesung am 30.1. war ich dabei. Somit sollte dieser Wert schon korrekt sein. Ich kannte zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht den resultierenden Differrenzwert, sonst hätte ich früher auf einer Überprüfung des Zählers bestanden.

    Die meisten Renovierungsarbeiten im Januar haben wir selbst durchgeführt. An zwei Tagen hatte ein Maler in der Wohnung gearbeitet. Möglich dass er zum Anmischen warmes Wasser benutzt hat. 15m3 entspricht allerdings etwa 50 Vollbädern nur mit Heißwasser. Das ist so nicht zu erklären.

    Falls jetzt tatsächlich als letzter Verdacht der Zähler bleibt wurde mir nach dem Austausch nach dem Auszug jede Chance genommen dies zu beweisen... wie ist so ein Fall geregelt?

    Meines Wissens nach gab es in der gesamten Anlage Probleme mit den Warmwasserzählern. So war mein Nachbar immer „stolz“ darauf dass seiner nicht funktionierte (sogar vorgeführt) und er damit jahrelang für eine vierköpfige Familie einen Jahresverbrauch von <1m3 hatte.

    Ich habe Vergleichswerte angefordert. Allerdings bekomme ich diese bestenfalls anonymisiert...

    Vielleicht wurde ich oben falsch verstanden. Ich habe in diesem einen Monat Januar der anteilmäßig abgerechnet wurde einen Warmwasserverbrauch der dem gesamten Vorjahresverbrauch entspricht... als mehr als den 10-fachen Verbrauch.

    An den Heizkosten habe ich nichts auszusetzen. Die wurden laut Heizkostenverordnung geschätzt. Es geht nur um den Warmwasserverbrauch...

    Wie geschrieben war die Wohnung in diesem einen Monat unbewohnt, so dass wir bei einer Schätzung immer schlecht wegkommen - aber geschenkt. Nur 15m3 Warmwasserverbrauch in dem einen Monat, den die leere Wohnung gehabt haben soll kann doch nicht stimmen...

    Ich weiß altes Thema - trotzdem aktuell...

    Ich bin zum 31.01.2018 aus meiner alten Wohnung ausgezogen. Die Wohnung war im Januar 2018 unbewohnt und wurde nur zu Renovierungszwecken betreten. Am 30.01. wurden im Rahmen einer Abschlussbegehung die Zählerstände von Heizung und Warmwasser notiert. Der anteilige Wert des Heizungsverbrauchs wurde wie vorgeschrieben berechnet und liegt somit im erwartbaren Bereich. Beim Warmwasserverbrauch ergibt die Differenz zur letzten Ablesung vom 31.12.2017 einen Verbrauch von mehr als 15m3. Das entspricht in etwa unserem letzten Jahresverbrauch und entspricht 1/15 des monatlichen Gesamtverbrauchs in einer Anlage mit 4 achtstöckigen voll vermieteten Wohnhäusern... Nach einer erneuten Korrektur aufgrund von Ablesefehlern in der Anlage ergibt das für einen Monat eine Nachzahlung von mehr als 200€. Es kann sich nur um einen Ablesefehler oder defekten Zähler handeln. Nun erfahre ich nachträglich dass die Warmwasserzähler im Jahr 2018 auch noch ausgetauscht wurden (wird ja wohl auch einen Grund gegeben haben) Da ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr in der Wohnung wohnte wurde ich nicht informiert und habe jetzt keinerlei Überprüfungsmöglichkeit mehr.

    Wie kann ich vorgehen? Kann ich z.B. verlangen dass mein Verbrauch dem Durchschnittsverbrauch entsprechend erneut festgelegt bzw. geschätzt wird?

    Wäre sehr dankbar für Hinweise, da ich mich gerade hilflos und abgezockt fühle

    Hallo,

    ich kündigte meinen letzten Mietvertrag zum 31.01.2018. Auszugsdatum war bereits Anfang Januar 2018. Gestern 04.10.2019 (Briefdatum 25.09.2019) erhielt ich eine Betriebskostenabrechnung über den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.01.2018 mit einer (für einen Monat) horrenden Nachzahlungsforderung. U.a. entspricht der Warmwasserverbrauch in der unbewohnten Wohnung etwa dem Verbrauch von 7 Monaten zuvor. Ich weiß, dass ich mit dem Argument "gesunder Menschenverstand" nichts erreichen kann...

    Allerdings stellt sich mir die Frage, ob ich die Nachzahlung 22 Monate nach dem Abrechnungszeitraum überhaupt bezahlen muss?

    Dazu habe ich folgendes gefunden: "Der Vermieter hat drei Jahre lang Anspruch auf Zahlung ausstehender Nebenkosten. Diesen Anspruch muss er jedoch innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes geltend machen, indem er dem Mieter innerhalb dieser Zeit eine Nebenkostenabrechnung zukommen lässt."

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