Hallo zusammen.
Meine Enkeltochter hat eine Wohnung im gleichen Haus, in dem wir wohnen. Sie hat sich im Mai d.j. einen Herzenswunsch erfüllt und sich einen Labrador-Welpen gekauft. Sie hat damals den Fehler gemacht, den Hausbesitzer nicht vorher zu fragen. Wir haben aber ein sehr gutes persönliches Verhältnis zu ihm, und ich habe ihn zeitnah vom Kauf unterrichtet. Er sagte mir, da er ja selbst auch Hundehalter sei, habe er gegen den Hund nichts einzuwenden.
Nachdem im Juli das Haus verkauft wurde, führt die neue Vemieterin allerlei Gründe gegen eine Hundehaltung auf und verlangt die Abschaffung des Hundes. Wenn das nicht bis zum 31.10.2019 geschähe, würde sie der Enkeltochter fristlos kündigen. Ich suche jetzt nicht nach Argumenten für oder gegen Hundehaltung, sondern Verhaltensweisen im Falle des Falles.
1. Was macht man sofort gegen eine fristlost Kündigung? (Widerspruch ja, aber wie?)
2. Sucht die Enkeltochter gerichtlichen Kündigungsschutz oder wartet sie eine Räumungsklage ab?
3. Sie ist AZuBi im 3. Ausbildungsjahr und verfügt nicht über große Mittel. Hat sie Anspruch auf Prozesskostenhilfe?
Ich habe bereits in eigener Sache einige Fragen gestellt, alle im Zusammenhang mit der neuen Hausbesitzerin. Wir vermuten, daß sie aus dem Haus mit 7 WE eine Airbnb-Unterkunft machen möchte und so preiswerten Wohnraum vernichtet.
Vielen Dank für geduldiges Lesen.