Hallo Zusammen,
in meiner letzen Nebenkostenabrechnung sind zwei Jahresrechnungen für "Kehrarbeiten für den Schornstein" enthalten.
Eine Rechnung für 2017 und eine für 2018. Der VM sagt, es handelt sich bei der Abrechnung um das Abflussprinzip und er hat die 2017er Rechnung Anfang 2018 bezahlt und die 2018er Rechnung Ende 2018.
Muss ich nun beide Jahresrechnungen bezahlen?
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
VG - Mossine