Hallo Fruggel,
vielen Dank für die schnelle und klare Antwort.
Eine bzw. zwei weitere Frage habe ich zu der Nebenkostenabrechnung 2018, die ich in 2019 erhalten habe.
Bei der Position "Winterdienst", handelt es sich um zwei separate Rechnungen für ein Jahr:
Winterdienst für Ende 2017 und Winterdienst für Anfang 2018. Muss hier auch nur die Rechnung für 2018 bezahlt werden?
Was ist mit der Folgerechnung Winterdienst Ende 2018, darf er die auch noch in der Nebenkostenabrechnung 2019 berücksichtigen, die ich dann ja in 2020 bekommen würde, oder darf er die auch noch in die Korrekturabrechnung für die Nebenkostenabrechnung 2018 nehmen?
VG - mossine