Extramonatsmiete beim Auszug

  • Hallo zusammen,

    wir haben innerhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist unsere Wohnung zum 30. 11 gekündigt.

    Nun sind wir beim Lesen des Mietvertrages über folgenden Absatz gestolpert:

    " Es wird ferner vereinbart, dass eine vorzeitige Beedingung des Mietverhältnisses auf Wunsch des Mieters nur durch eine berechtigte, außerordentliche Kündigung oder mittels eines zwischen den Vertragsparteien einvernehmlich zustande gekommenden Mietaufhebungsvertrages erfolgen kann. Anderenfalls wird für den Fall eines Auszugs des Mieters die Regelung des § 552 BGB als im beiderseitigen Interesse liegend hier vereinbart. Mieter und Vermieter vereinbaren für den Fall des Abschlusses einer Mietaufhebungsvereinbarung, den Fall vorzeitiger Weitervermietung im Interesse der Schadensminderungspflicht sowie für die Kündigung des Vermieters aus wichtigem Grund hiermit, als pauschale Unkostenabgeltung, ohne Einzelnachweis, den Betrag in Höhe von ... 879,00 .... Euro für Weitervermietungsaufwand, wie z.B. Insertion, Buchungen, Wohnungsabnahmen etc. Diese Vereinbarung gilt auch dann, wenn der Mietaufhebungsvertrag durch richterliche Gestaltung zustande kommt. Unberührt hiervon bleibt das Recht des Vermieters, bis zur Neuvermietung eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe der zuletzt geschuldeten Miete einschließlich Heizungs- und Nebenkosten sowie weitergehende Schadensersatzansprüche geletend zu machen. Die Regelung des § 11, Nr. 5 b AGBG wir hiervon nicht berührt, ein diesbezüglicher Gegenbeweis steht dem Mieter frei. "

    Unsere Frage ist nun: Müssen wir nach dem Auszug mit weiteren Kosten rechnen? Oder beim Auszug eine "Extramonatsmiete (879,-)" zahlen. Wir sind sehr verunsichert, da das für uns beide sehr hohe Kosten sind.

  • Ich versuch mich mal einfach auszudrücken: wenn Ihr wie geschrieben innerhalb der vorgegebenen Kündigungsfrist gekündigt habt, ist das ja nicht "vorzeitig". Also habt Ihr da nicht mit irgendwelchen Vorfälligkeitszahlunegn zu rechnen.

  • 2 Fragen von mir.

    1. Habt ihr rechtzeitig gekündigt und die Frist von 3 Monaten eingehalten.

    2. War der Mietvertag unbefristet und ohne Kündigungsausschluss.

    Wenn 2x ja, dann hat der VM vom Mietrecht Null Ahnung und will euch nur Angst machen.

  • vielen Dank für Ihre Antworten,

    wir haben die frist von drei monaten eingehalten und einen unbefristeten Staffelmietvertrag und uns fällt gerade ein Stein vom Herzen.

    vielen vielen dank

  • Hallo regenbogen,

    es kann eventuell möglich sein, dass vielleicht ein gegenseitiger Kündigungsverzicht für einen bestimmten Zeitraum vereinbart wurde. Das würde zur Folge haben, dass eine ordentliche Kündigung jetzt noch nicht möglich wäre. Ist das nicht der Fall, kann man als Mieter immer mit der üblichen Frist von 3 Monaten kündigen.

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