Reparaturkosten nach Auszug

  • Guten Morgen ,


    wir hatten letzte Woche die Wohnungsübergabe ( Auszug) und da hat der Vermieter ein paar Sachen bemängelt , die uns ein wenig ärgern .


    Kurz zur Vorgeschichte , wir hatten immer ein gutes Verhältnis zum Vermieter .

    Habe einen neuen Laminatboden auf unsere Kosten verlegt ( alter von Ihm war defekt ) , Schimmel auf eigene Kosten entfernt und und und .


    im Nachhinein ärgern wir uns maßlos darüber .


    Kommen wir jetzt zu den Problemen .


    Bemängelt wurden


    Wohnzimmer: Rollogurt gerissen// Fußleisten fehlen teilweise bzw. teilweise ersetzt .

    Schlafzimmer: Fenstergriff rausgerissen ( Mangel bestand schon nur nicht in dem Ausmaß.

    Badezimmer: Rolladen defekt .

    So Jetzt meine Frage .


    Zum Wohnzimmer: Rolladengurt ist durch uns spontan gerissen ( der Gurt ist aber gewiss schon über 20J alt ) kann er diesen Schaden auf uns übertragen und Kosten geltend machen .


    Schlafzimmer : Der Fenstergriff war schon vorher total verschlissen und lose . Wir haben dort 2 Jahre gewohnt und natürlich diesen regelmäßig benutzt .

    Bad: Rollo ist einfach nur benutzt werden und funktioniert deswegen nicht ordentlich .

    Wohnzimmer : Fußleisten wollte er uns ersetzen ( waren total kaputt , war so im Einzugsprotokoll von ihm beschrieben . Er hat es nie gemacht und irgendwann haben wir auf unsere Kosten Weiße Fußleisten gekauft und montiert . Nur der Teil wo die Couch stand , haben wir diese nicht ersetzt ( war ja auch eigentlich nicht unsere Aufgabe ).

    So Was könnte uns hier noch erwarten .


    lg

  • So Was könnte uns hier noch erwarten .

    Die Dinge, die unter einer rechtmäßigen Kleinreparaturklausel laufen (Rolladengurt) werdet ihr bezahlen müssen, evtl. auch den Fenstergriff im Schlafzimmer, wenn ihr den schlechten Zustand beim Einzug nicht gemeldet habt. Der Zustand der Fußleisten ist nicht euer Problem, weil ja im Einzugsprotokoll festgehelten.

  • Okay, das verstehe ich .


    ABER: Einen Fenstergriff , der vorher schon total ausgeleiert war ( nur nicht in dem Maß), ich meine ein Fenstergriff ist doch ein Verschleißteil.


    So , wenn ich jetzt jeden Tag das Fenster auf und zu mache ( lüften) , ist es
    Doch klar dass sich das dann verschlimmert .


    Andere Frage .


    Er versucht viel selber zu machen und meint

    Mir dann mitteilen zu müssen , ein Handwerker hätte dies gemacht und berechnet dann diese sehr teuer ( Handwerkpreis).

    Als Nachweis sendet er mir dann so einen Quittungsbeleg ( Einnahmebeleg)


    habe ich ein Recht auf eine Kopie

    Vom originalen Rechnungsbeleg der Firma .

    Damit ich mich nicht übers Ohr hauen muss .

  • ABER: Einen Fenstergriff , der vorher schon total ausgeleiert war ( nur nicht in dem Maß), ich meine ein Fenstergriff ist doch ein Verschleißteil.

    Darum habe ich doch von der Kleinreparaturklausel geschrieben, wenn die im Mietvertrag vereinbart ist, dann kann man das da nachlesen.

    Vom originalen Rechnungsbeleg der Firma .

    Entwededer den, oder eine ordentliche Rechnung des Vermieters, aber nicht zum Handwerkerpreis 50.- EURO Stundenlohn.


  • ABER: Einen Fenstergriff , der vorher schon total ausgeleiert war ( nur nicht in dem Maß), ich meine ein Fenstergriff ist doch ein Verschleißteil.

    Grundsätzlich hast du recht, das einfach ein Problem bei der Kleinreparaturklausel, das vom Gesetzgeber aber so vorgesehen ist. Die Verpflichtung, die Kosten für diese Art der Reparaturen zu tragen, hat nichts mit Schuld, Abnutzung usw. zu tun. Allerdings würde ich das als Vermieter wegen einem Fenstergriff und einem Rollladengurt kein Fass aufmachen, das sind Peanuts. Wenn das Mietverhältnis ansonsten gut war und die Wohnung in ordentlichem Zustand zurückgegeben wird, dann wäre das für mich erledigt. Aber das hilft euch leider nicht :(. Rechtlich ist es okay, der Fenstergriff und Rollladengurt dürften in die Kleinreparaturklausel (sofern korrekt vereinbart!) fallen. Fußleisten natürlich, das ist Sache des Vermieters.

    Einmal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (26. September 2019 um 15:14)

  • Die Wohnungsübergabe war einfach eine Katastrophe, ich meine er ist von Grund auf sehr schwierig und war halt nicht begeistert , das wir nun nach 2 Jahren wieder ausziehen .


    Wir haben Ihm damals schon gesagt , dass wir ein Haus suchen und sobald eins dabei ist , wir zuschlagen .


    Ich denke aufgrund seiner Grundstimmung , dass er alles das was er an Reparaturen sieht auch auf uns auslegt .


    Vielen Dank trotzdem für die hilfreiche Information.

  • Ich denke aufgrund seiner Grundstimmung , dass er alles das was er an Reparaturen sieht auch auf uns auslegt .

    Die Grundstimmung des Vermieters würde aber im Streitfall einen Richter bei Gericht nicht interessieren, sondern dort wird geschaut, wozu man euch vom Gesetz und Vertrag her verpflichten kann. Von daher lass dich nicht vom Vermieter verunsichern.

    Zuerst muss der Vermieter erst mal eine Abrechnung schicken, wo er seine Forderungen aufführt, die er haben möchte bzw. mit der Kaution verrechnen möchte. Und dann erst kannst du prüfen, oder von einem Anwalt prüfen lassen, was davon du wirklich zu zahlen hast.

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