11% Umlage Modernisierungskosten auf Grundmiete oder auf die Gesamtkosten

  • Hallo,

    ich habe folgende Situation: Der Vermieter hat ein 10 Parteienhaus für 1,2 Millionen sanieren/renovieren lassen, wovon 280.000€ reine "Modernisierungskosten" (ohne Vorteile für den Mieter) gewesen sind.

    1) Laut Vermieter wird die gesetzliche Deckelung von 11% direkt auf die Modernisierungskosten verrechnet, also 11% von den 280.000€ Modernisierungskosten entspricht 30.800€. Das wird dann je nach Quadratmeterzahl auf die Mieter des 10 Parteien-Hauses umgelegt.

    Darf der Vermieter das so machen?

    Ich bin davon ausgegangen, dass sich die 11% auf die Kaltmiete beziehen, also das die Kaltmiete um maximal 11% steigen darf. Durch die hohen Kosten ist meine Kaltmiete stattdessen um 16,5% gestiegen.

    2) Außerdem ist mir bei deren Kalkulation aufgefallen, dass sie bei der Rechnung schreiben, dass der "Block" insgesamt 1107 Quadratmeter Wohnfläche hat, was aber auf den ersten Blick nicht korrekt sein kann. Denn 8 der Wohnungen haben maximal 85 Quadratmeter und 2 Wohnungen (Dachgeschoss) haben >50 Quadratmeter. Ich komme somit maximal auf eine Gesamtfläche von 780 Quadratmetern. Nun gehe ich stark davon aus, dass der Vermieter auch den Kelleranteil und/oder das Treppengeländer mit einkalkuliert hat. Und auch hier stellt sich mir wieder die Frage, ob der Vermieter das darf? In meinem Mietvertrag wurden der Keller oder das Treppengeländer auch nicht als Wohnfläche aufgeführt.

    Über eine Rückmeldung freue ich mich sehr.

    LG

  • 1. Das ist richtig berechnet. Es geht um die Kosten. Alleingang ist die Frage, ob die 11 % korrekt sind. Die Umlage wurde auf max. 8% pro Jahr reduziert und auch eine Begrenzung pro m2 eingeführt. Wann wurde die Erhöhung denn angekündigt?

    2. Das können wir hier nicht nachvollziehen. Aber eine geringere Gesamtfläche wäre für dich ja nachteilig, denn dann wäre dein Anteil noch höher.

  • Hallo,

    sich die Wohnfläche und die Berechnung des Anteils anzuschauen ist nicht genug bei der Prüfung der Mieterhöhung. Es kommt auf einige Dinge mehr an. Beispielsweise muss man sehen, ob die Maßnahmen denn wirklich Modernisierungsmaßnahmen im Sinne des §555b BGB darstellen. Und zweitens muss man sich anschauen, ob der Vermieter den Anteil an Instandhaltungskosten angemessen heraus gerechnet hat. So einen Anteil gibt es eigentlich immer, denn es ist ja normal, dass auch mal was kaputt gehen kann an einem Haus.

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