Preisliste Mietvertrag / Wohnungsabnahme/Abahmeversuch

  • Hallo , da ich mich entschlossen habe zu kündigen, ist mir die Preisliste wieder eingefallen, die mir bei Vertragsabschluß vorgelegt wurde. Diese wurde mit keinem Wort erwähnt , bis zur Wohnungsübergabe.....auf die Frage ob diese Liste überhaupt Rechtens sei, "Sie müssen die Wohnung ja nicht nehmen". Klar mußte ich, Auto gemietet und gepackt, Zeit frei genommen usw. usw.

    So, ist/sind diese Gebühr wirklich Rechtens? Das mir dann bei Wohnungsabnahme der gekündigten Wohnung 75€ berechnet werden oder erst wenn der 1. Versuch scheitert? Vermieterbestätigung für neuen Vermieter 15€ (Mietschuldenfrei Bescheinigung). Ich hänge die Liste einfach mal mit an, unglaublich meiner Ansicht nach.

    org. Wortlaut "04 Vermieterbestätigung für neuen Vermieter" und "07 Wohnungsabnahme/Abnahmeversuch (ab 1. Abnahmetermin] 75,00€

    Vielen Danke für Euren Input und Hilfe.

    Grüße Ron

  • Hallo Ron,

    schau mal dieses Gesetz hier, ist denke ich selbsterklärend, sodass man nichts mehr dazu sagen muss, oder?

    (2) Zu den Betriebskosten gehören nicht:
    1.die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung (Verwaltungskosten),

    2. ...

  • Danke Fruggel, das Problem gestaltet sich ja so, das diese Liste nicht zu den Betriebskosten zählt, sie hängt dem Vertrag an und steht für sich, sozusagen, und steht im Vertrag selbst nicht drin bzw. ist dort erwähnt. Heißt also mein Recht einfordern und erst mal zahlen und natürlich die Rechtsschutz einschalten?

    Auf alle Fälle kann ich mich wohl demnach auf diesen §1 berufen für alles weitere oder?!

  • Ja, die Liste hängt an dem Vertrag. Aber das Gesetz schließt solche Kosten aus. Die Kosten, die der Vermieter für die Verwaltung seines Mietobjekts hat, muss er selbr aufbringen. Es ist darin auch von Schadenersatz die Rede. Das ist absurd, dem Mieter die Schuld für einen Schaden in der Form zu geben. Es ist die Entscheidung des Eigentümers, vermieten zu wollen, also muss er auch für seine Verwaltungskosten aufkommen.

    Aber genau genommen bezahlst du als Mieter diese Kosten ja so oder so, nämlich indem diese in der Grundmiete bereits enthalten sind. So muss man es betrachten.

    Oder noch ein anderer Ansatz, wie ich es dir erklären kann. Durch den Vertrag hat der Vermieter eine Verpflichtung, nämlich dir die Wohnung zu überlassen. Das ist in §535 BGB geregelt. Der Vermieter kann also nicht eine Vergütung für etwas verlangen, was zu seiner Pflicht gehört.

    Warum willst du für etwas Geld bezahlen, wofür es keine Rechtsgrundlage gibt?

  • Vielen Dank erst mal für die Hilfestellung bis hier her. Ich möchte das natürlich nicht zahlen,in meinen Augen Hohn und absurde Praktiken und Ungerechtigkeiten über alle Maßen. Sollte es zum Streitfall kommen, ist es wohl besser erst mal gezahlt zu haben um es dann gerichtlich einzufordern...so wie ich diese Personen einschätze, wird sonst schlicht die Wohnung nicht abgenommen, es werden dadurch weitere Kosten auflaufen usw. worst case Szenario eben falls es so kommt.

  • Sollte es zum Streitfall kommen, ist es wohl besser erst mal gezahlt zu haben um es dann gerichtlich einzufordern

    Es ist immer besser, wenn man verklagt wird als zu klagen, denn der Kläger trägt zunächst das Prozessrisiko und genau das kann jemanden davon abhalten zu klagen. Der Kläger muss die Kosten vorstecken, wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, ist das gar kein Problem.


    so wie ich diese Personen einschätze, wird sonst schlicht die Wohnung nicht abgenommen, es werden dadurch weitere Kosten auflaufen usw. worst case Szenario eben falls es so kommt.

    Aber erstmal ja nicht deine Kosten, du musst nichts weiter bezahlen und auch hier muss der Vermieter klagen, was unwahrscheinlich ist, wenn eine Rechtsberatung zum Ergebnis kommt, dass diese Preisliste wohl unwirksam sein könnte.

    Aber wenn du sehr Unsicher bist, erkundige dich beim Mietverein oder einen Beratungsgespräch beim Fachanwalt für Mietrecht oder frage online einen Anwalt, da gibt es günstige Plattformen.

  • wird sonst schlicht die Wohnung nicht abgenommen

    Das ist nicht dein Nachteil. Es entstehen keine Kosten, wenn ein Vermieter die Wohnung nicht zurück nimmt. Denn gemäß §546 BGB mus man als Mieter die Wohnung nach Ende der Mietzeit zurück geben. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass der Vermieter die Wohnung zurück nehmen muss. Verweigert er das, kann er keinen Schadenersatz mehr verlangen, denn du als Mieter warst bereit, deiner Pflicht nachzukommen. Sei also gelassen in diesem Punkt.

  • Das ist nicht dein Nachteil. Es entstehen keine Kosten, wenn ein Vermieter die Wohnung nicht zurück nimmt. Denn gemäß §546 BGB mus man als Mieter die Wohnung nach Ende der Mietzeit zurück geben. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass der Vermieter die Wohnung zurück nehmen muss. Verweigert er das, kann er keinen Schadenersatz mehr verlangen, denn du als Mieter warst bereit, deiner Pflicht nachzukommen. Sei also gelassen in diesem Punkt.

    Super, dann ist denke ich so weit alles geklärt, ich werde einfach morgen mal meine Rechtsschutz anrufen und schauen was die noch so beisteuern und dann schau ich dem Ganzen gelassen entgegen, Klagen werde ich sowieso nicht und werde so auch nicht zahlen. Sollte was vom Vermieter/Hausverwaltung kommen, werden ich erst mal mit den Paragraphen argumentieren. Vielen lieben Dank an Euch. :)

  • Konkrete Schriftstücken dürfen wir nicht prüfen, so wir auch nicht konkrete Forderungen prüfen dürfen. Ich entferne daher dein Schreiben, weil darin eh nur die Kostentragung der Zwischenablesung gefordert wird.

    Aber ich verweise mal auf folgende Seite, die sollte für dich sehr informativ sein: Wer trägt die Kosten der Zwischenabrechnung

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