So, da ist die erste Forderung zur Wohnungsübergabe, da eine Zwischenablesung der Zähler erforderlich ist....
Was denkt ihr darüber?
So, da ist die erste Forderung zur Wohnungsübergabe, da eine Zwischenablesung der Zähler erforderlich ist....
Was denkt ihr darüber?
Das ist nicht dein Nachteil. Es entstehen keine Kosten, wenn ein Vermieter die Wohnung nicht zurück nimmt. Denn gemäß §546 BGB mus man als Mieter die Wohnung nach Ende der Mietzeit zurück geben. Das bedeutet gleichzeitig auch, dass der Vermieter die Wohnung zurück nehmen muss. Verweigert er das, kann er keinen Schadenersatz mehr verlangen, denn du als Mieter warst bereit, deiner Pflicht nachzukommen. Sei also gelassen in diesem Punkt.
Super, dann ist denke ich so weit alles geklärt, ich werde einfach morgen mal meine Rechtsschutz anrufen und schauen was die noch so beisteuern und dann schau ich dem Ganzen gelassen entgegen, Klagen werde ich sowieso nicht und werde so auch nicht zahlen. Sollte was vom Vermieter/Hausverwaltung kommen, werden ich erst mal mit den Paragraphen argumentieren. Vielen lieben Dank an Euch. ![]()
Vielen Dank erst mal für die Hilfestellung bis hier her. Ich möchte das natürlich nicht zahlen,in meinen Augen Hohn und absurde Praktiken und Ungerechtigkeiten über alle Maßen. Sollte es zum Streitfall kommen, ist es wohl besser erst mal gezahlt zu haben um es dann gerichtlich einzufordern...so wie ich diese Personen einschätze, wird sonst schlicht die Wohnung nicht abgenommen, es werden dadurch weitere Kosten auflaufen usw. worst case Szenario eben falls es so kommt.
Danke Fruggel, das Problem gestaltet sich ja so, das diese Liste nicht zu den Betriebskosten zählt, sie hängt dem Vertrag an und steht für sich, sozusagen, und steht im Vertrag selbst nicht drin bzw. ist dort erwähnt. Heißt also mein Recht einfordern und erst mal zahlen und natürlich die Rechtsschutz einschalten?
Auf alle Fälle kann ich mich wohl demnach auf diesen §1 berufen für alles weitere oder?!
Hallo , da ich mich entschlossen habe zu kündigen, ist mir die Preisliste wieder eingefallen, die mir bei Vertragsabschluß vorgelegt wurde. Diese wurde mit keinem Wort erwähnt , bis zur Wohnungsübergabe.....auf die Frage ob diese Liste überhaupt Rechtens sei, "Sie müssen die Wohnung ja nicht nehmen". Klar mußte ich, Auto gemietet und gepackt, Zeit frei genommen usw. usw.
So, ist/sind diese Gebühr wirklich Rechtens? Das mir dann bei Wohnungsabnahme der gekündigten Wohnung 75€ berechnet werden oder erst wenn der 1. Versuch scheitert? Vermieterbestätigung für neuen Vermieter 15€ (Mietschuldenfrei Bescheinigung). Ich hänge die Liste einfach mal mit an, unglaublich meiner Ansicht nach.
org. Wortlaut "04 Vermieterbestätigung für neuen Vermieter" und "07 Wohnungsabnahme/Abnahmeversuch (ab 1. Abnahmetermin] 75,00€
Vielen Danke für Euren Input und Hilfe.
Grüße Ron
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