Hallo , da ich mich entschlossen habe zu kündigen, ist mir die Preisliste wieder eingefallen, die mir bei Vertragsabschluß vorgelegt wurde. Diese wurde mit keinem Wort erwähnt , bis zur Wohnungsübergabe.....auf die Frage ob diese Liste überhaupt Rechtens sei, "Sie müssen die Wohnung ja nicht nehmen". Klar mußte ich, Auto gemietet und gepackt, Zeit frei genommen usw. usw.
So, ist/sind diese Gebühr wirklich Rechtens? Das mir dann bei Wohnungsabnahme der gekündigten Wohnung 75€ berechnet werden oder erst wenn der 1. Versuch scheitert? Vermieterbestätigung für neuen Vermieter 15€ (Mietschuldenfrei Bescheinigung). Ich hänge die Liste einfach mal mit an, unglaublich meiner Ansicht nach.
org. Wortlaut "04 Vermieterbestätigung für neuen Vermieter" und "07 Wohnungsabnahme/Abnahmeversuch (ab 1. Abnahmetermin] 75,00€
Vielen Danke für Euren Input und Hilfe.
Grüße Ron