Vermieterin lässt Wände streichen ohne Absprache

  • Hallo.

    Ich habe meine Mietvertrag gekündigt ab 31.08.2019, und bin zeit letzte Woche umgezogen. Ich muss nur die Entreinigung machen und die letzte kleine Sachen abholen. Ich hatte schon zusammen mit der Vermieterin und dem neuen Mieter gesehen das auf 2 Wände schwarze Streichen gekommen sind wegen Möbel die dagegen gestanden hatten. Der neuen Mieter hat gesagt dass das kein Problem war, er wollte die Wände sowieso mit eine andere Farbe streichen.

    Nach 2 Wochen ruft die Vermieterin mich heute an, das sie doch die Wände streichen lassen hat. Kosten 360€. Sie woll zu mindestens dass ich die Hälfte bezahl. Aber sie hat das ohne Absprache machen lassen. Wenn ich das gewüsst hätte, hätte ich die Wände selber gestrichen!

    Ich finde das sie kein Recht hat aus eigen Iniativen das zu machen. Ich hab diese Monat noch bezahlt für die Miete, so ich hätte das doch selber entscheiden dürfen?

    Sie würde die Kosten verrechnen mit dem Abrechnung. Aber ich will gar nicht bezahlen dafür. Aber was kann ich hier machen?

    Ich habe ein Rechtschutzversicherung, aber mit eigenen Anteil von 250€. So das bringt auch nicht viel.

    Hat jemand Rat?

    Vielen Dank in voraus.

    Cornelia

  • Ich habe ein Rechtschutzversicherung, aber mit eigenen Anteil von 250€

    Sollte deine Vermieterin rechtlich unterlegen muss sie die kompletten Kosten tragen, so hättest du dann auch keinen Eigenanteil, nur als Hinweis.

    Hier ist deine Vermieterin grundsätzlich erstmal in der stärkeren Situation, weil sie verrechnet das einfach mit der Kaution und dann müsstest du auf Herausgabe der einbehaltenen Kaution klagen.

    Du solltest dich zeitnah an den Nachmieter wenden und versuchen, dass er dir schriftlich bestätigt, dass er die Wände sowieso streichen wollte.

    Ob die Kosten wirklich auf dich abgewälzt werden können, kann abschließend nur durch eine Rechtsberatung geklärt werden. Die kann man hier im Forum nicht leisten. Aber ich persönlich sehe gute Chancen für dich.

    Allgemein kann man Schönheitsreparaturen auf dich abwälzen, aber dafür müsste die Klausel wirksam sein, das müsste man prüfen. Dann müsste man ein eventuelles Übergabeprotokoll prüfen. Für die Selbstvornahme des Vermieters braucht man grundsätzlich eine Fristsetzung in Bezug auf Schönheitsreparaturen, die gab es hier nicht. Zudem ist mehr als fraglich, ob du überhaupt allgemein schon im Verzug warst.

    Du siehst, es gibt einige Ansatzpunkte.

  • Wenn ich das richtig gelesen haben, dann hat die TE doch noch für den Monat (wo der VM hat streichen lassen) Miete bezahlt .... Ergo die Wohnung war noch vermietet , wenn auch nicht genutzt.

    Darf dann der VM so ohne weiteres denn überhaupt in die Wohnung rein ?


    Gruß Kontio

  • Darf dann der VM so ohne weiteres denn überhaupt in die Wohnung rein ?

    Das wissen wir nicht. Es könnte die Wohnungsrückgabe schon stattgefunden haben, trotzdem dass noch Sachen abzuholen sind. Aber das ist ein extra Thema, nach dem nicht gefragt wurde. Offenbar hat die Fragestellerin mit der Tatsache an sich kein Problem. Die Frage nach den Kosten ist davon unabhängig.

  • Fruggel

    Naja, aber wenn der VM NICHT das Recht gehabt "hätte" die Wohnung zu betreten, würde ich dem VM, was die Kosten angeht aber böse was husten !

    Daher ja die Frage...


    Gruß Kontio

  • Naja, aber wenn der VM NICHT das Recht gehabt "hätte" die Wohnung zu betreten, würde ich dem VM, was die Kosten angeht aber böse was husten !

    Nehmen wir an, der Vermieter hätte die Ersatzvornahme machen dürfen, weil der Mieter bereits im Verzug gewesen wäre, dann würde ein unberechtigtes betreten nichts an der Rechtmäßigkeit der Ersatzvornahme ändern in meinen Augen. Wie Fruggel das bereits erläutert hat, sind das zwei eigenständige Fragen.

    Natürlich kann man sämtliche Ansprüche aus dem unerlaubten betreten geltend machen, aber die Ersatzvornahme bleibt insgesamt rechtmäßig.

  • Ich soll es noch etwas genauer umschreiben.

    Das offiziele Mietvertrag ist am 31.08.2019 zum Ende. Ich habe anfang diese Monat noch die Miete für August bezahlt.

    Ich war zusammen mit dem neuen Mieter und der Vermieterin und habe alles durch besprochen.

    Da ich letzte Woche eine OP machen musste, hatte ich erzahlt das ich am 8e und 9e August eine Auto miete werde um meine Sachen zu holen.

    Der neuen Mieter hat gefragt ob er halb August schon in der Wohnung ein par Wände streichen könnte und ein par Möbel hinstellen könnte. Er hat dann auch gesagt das ich die 2 Wände mit die schwarze Streifen nicht streichen musste, weil er doch neue Farben haben möchte (allen Wände waren bei mir weiß). Ich war damit einverstanden.

    Am 9e August, der letzte Tag von der Umzug, hatten wir es nicht mehr geschafft um der Wohnung sauber zu machen, weil wir das Auto rechtzeitig zurück bringen mussten. Ich habe diese Tag der Vermietering gesprochen und das erklärt. Ich habe gesagt das wir in die letzte Woche von August die Wohnung sauber machen werden. Das habe ich auch so mit dem neuen Mieter besprochen. Das war alles okay. Er erzählte dann das die Wände doch extra gestrichen werden sollen wegen die schwarze Streifen, aber er würde sich noch überlegen. Ich habe ihm erzählt das unten in Keller noch ein Eimer mit diese weiße Farbe steht. Er kann die gebrauchen wenn er möchtte. Das war eine gute Tipp hat er gesagt. Am sonst ist nichts weiteres besprochen mit Vermierterin/Mieter.

    Dann rufte gestern die Vermieterin an und erzahlte das sie, ohne rucksprache mit mir, jemand die Wände streichen lassen hatte. Ich habe noch kein Ubergabe gemacht von der Wohung. Die (ström)zähler sind auch noch nicht abgelesen.

    Und jetzt hat sie eine Rechnung von 360€. Das finde total nicht korrekt. Ich, als Mieter, muss doch dafür sorgen das alles wieder in Ordung ist. Ich hätte die Wände selber gestrichen!

    Ich bin nur bereit um die Material kosten zu bezahlen.

    Das ist doch mein Recht?

  • Wir können leider nicht mehr dazu sagen, als oben schon allgemeingültig gesagt wurde. Ich fasse das nochmal zusammen:

    1. Die Pflicht zur Schönheitsrenovierung kann nur dann auf den Mieter abgewälzt werden, wenn dies im Vertrag wirksam vereinbart wurde.
    2. Die Schönheitsrenovierung, sofern vereinbart, ist eine Leistungspflicht des Mieters. Deshalb kann der Vermieter nur dann einen Schadenersatz verlangen, wenn er eine Frist zur Erledigung gesetzt hat.

    Danke, cornelia, für deine nochmalige Beschreibung deiner konkreten Situation. Aber diese darf hier nicht bewertet werden, da dies unter Rechtsberatung fallen würde. Daher, wenn dir die allgemeine Information nicht hilft, wende dich bitte an einen Anwalt!

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