Hallo,
habe folgende Situation:
In meiner Wohnung habe ich einen (per Funk angebundenen...) Wärmemengenzähler für die Fußbodenheizung. Aufgrund eines Defektes wurde der über 2 Abrechnungszeiträume nur geschätzt. Bei der 3. geschätzten Abrechnung habe ich nun widersprochen.
Jetzt wurde mir angeboten, gemäß § 12 HeizkostenV. die Abrechnung des letzten Zeitraumes um 15% zu kürzen. Nach meinem Verständnis müsste das aber für alle geschätzten Zeiträume rückwirkend gemacht werden, da ja auch rückwirkend die Abrechnungslogik geändert wird.
Oder irre ich mich?
Danke im Voraus!