Danke für deine Antwort.
Ich will kurz auf einzelne Aspekte daraus eingehen:
1) Es handelt sich um einen Neubau, es gab nie einen Versuch des Vermieters oder des Dienstleisters (M****), den Zähler auszuwechseln. Ironischerweise handelt es sich um einen neuen, per Funk auslesbaren Zähler. Der Dienstleister hätte also schon früh Bescheid wissen können.
2) Nach meinem Verständnis kann nur 2x geschätzt werden, beim 3. Mal muss abgelesen werden können, weil der Fehler sonst zu sehr aus dem Ruder laufen könnte. Nun wusste ich zum Zeitpunkt der ersten beiden Abrechnungen ja noch nicht, dass auch bei der 3. Abrechnung noch aufgrund des Fehlers geschätzt wird, sprich, ich hatte ja noch keinen Anlass, zu widersprechen. Wenn statt einer genauen Abrechnung auf die Kürzung umgestellt wird, dann müsste das doch auch die Fehler der Vergangenheit mit berücksichtigen? Die wurden letztlich (rückwirkend) auch nicht verbrauchsabhängig abgerechnet...