Beiträge von Eisbaer

    Vielen Dank wiederum!

    1) Wegen der ersten beiden geschätzen NK-Abrechnungen spreche ich mal mit einem Anwalt, was der dazu meint.

    2) Inzwischen bin ich ausgezogen (nicht wegen des Zählers ;-), der Zähler ist immer noch defekt, d.h. auch die nahezu komplette nächste Abrechnungsperiode (läuft von Oktober bis September) wird das gleiche Problem bestehen. Was würdest du da machen? Gleich wieder die 15%-Regelung vorschlagen (die wäre für mich akzeptabel).

    Danke für deine Antwort.

    Ich will kurz auf einzelne Aspekte daraus eingehen:

    1) Es handelt sich um einen Neubau, es gab nie einen Versuch des Vermieters oder des Dienstleisters (M****), den Zähler auszuwechseln. Ironischerweise handelt es sich um einen neuen, per Funk auslesbaren Zähler. Der Dienstleister hätte also schon früh Bescheid wissen können.

    2) Nach meinem Verständnis kann nur 2x geschätzt werden, beim 3. Mal muss abgelesen werden können, weil der Fehler sonst zu sehr aus dem Ruder laufen könnte. Nun wusste ich zum Zeitpunkt der ersten beiden Abrechnungen ja noch nicht, dass auch bei der 3. Abrechnung noch aufgrund des Fehlers geschätzt wird, sprich, ich hatte ja noch keinen Anlass, zu widersprechen. Wenn statt einer genauen Abrechnung auf die Kürzung umgestellt wird, dann müsste das doch auch die Fehler der Vergangenheit mit berücksichtigen? Die wurden letztlich (rückwirkend) auch nicht verbrauchsabhängig abgerechnet...

    Hallo,

    habe folgende Situation:

    In meiner Wohnung habe ich einen (per Funk angebundenen...) Wärmemengenzähler für die Fußbodenheizung. Aufgrund eines Defektes wurde der über 2 Abrechnungszeiträume nur geschätzt. Bei der 3. geschätzten Abrechnung habe ich nun widersprochen.

    Jetzt wurde mir angeboten, gemäß § 12 HeizkostenV. die Abrechnung des letzten Zeitraumes um 15% zu kürzen. Nach meinem Verständnis müsste das aber für alle geschätzten Zeiträume rückwirkend gemacht werden, da ja auch rückwirkend die Abrechnungslogik geändert wird.

    Oder irre ich mich?

    Danke im Voraus!

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