Guten Abend!
Ich habe bereits viele Seiten bzgl. Nebenkostenabrechnungen, Verwalterwechsel usw. besucht, wurde jedoch nicht fündig.
Tatsache ist, daß der Verwalter, der im Zeitraum der Entstehung der Nebenkosten ( in diesem Fall 01.01.18 bis 31.12.18)
ein Dienstleistungsverhältnis mit dem Eigentümer hatte, für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung zuständig ist.
Zum 01.05.19 wurde mir - gegen Vorlage der Vollmachten der Eigentümer - der Verwalterwechsel mitgeteilt. Diese Woche
erhielt ich durch den alten Verwalter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018. Bis hier ist noch alles klar.
Die Frage, die sich mir stellt ist folgende: wer ist für die Zahlungen zuständig? Der alte oder der neue Verwalter? Hätte man
eine Nachzahlung zu leisten steht diese doch dem Eigentümer zu. Gleiches gilt für die Rückerstattung. Die wird der alte
Verwalter doch nicht aus eigener Tasche zahlen.
Es gibt im Internet viele Seiten die über den Verwalterwechsel informieren. Alle schreiben lediglich über die Zuständigkeit
der Erstellung der Abrechnung. Aber nirgendwo steht, wer für die Zahlungen (Nachzahlung oder Rückerstattung) zuständig
ist und mit wem ich die nächsten Jahre in Streit leben muß ![]()
Eventuell hat hier ja jemand bereits einen Verwalterwechsel hinter sich und kann mir in der Beziehung weiterhelfen.
In jedem Fall besten Dank schonmal.