Rückerstattung von Nebenkosten nach Verwalterwechsel

  • Guten Abend!

    Ich habe bereits viele Seiten bzgl. Nebenkostenabrechnungen, Verwalterwechsel usw. besucht, wurde jedoch nicht fündig.

    Tatsache ist, daß der Verwalter, der im Zeitraum der Entstehung der Nebenkosten ( in diesem Fall 01.01.18 bis 31.12.18)

    ein Dienstleistungsverhältnis mit dem Eigentümer hatte, für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung zuständig ist.

    Zum 01.05.19 wurde mir - gegen Vorlage der Vollmachten der Eigentümer - der Verwalterwechsel mitgeteilt. Diese Woche

    erhielt ich durch den alten Verwalter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018. Bis hier ist noch alles klar.

    Die Frage, die sich mir stellt ist folgende: wer ist für die Zahlungen zuständig? Der alte oder der neue Verwalter? Hätte man

    eine Nachzahlung zu leisten steht diese doch dem Eigentümer zu. Gleiches gilt für die Rückerstattung. Die wird der alte

    Verwalter doch nicht aus eigener Tasche zahlen.

    Es gibt im Internet viele Seiten die über den Verwalterwechsel informieren. Alle schreiben lediglich über die Zuständigkeit

    der Erstellung der Abrechnung. Aber nirgendwo steht, wer für die Zahlungen (Nachzahlung oder Rückerstattung) zuständig

    ist und mit wem ich die nächsten Jahre in Streit leben muß ;)

    Eventuell hat hier ja jemand bereits einen Verwalterwechsel hinter sich und kann mir in der Beziehung weiterhelfen.

    In jedem Fall besten Dank schonmal.

  • Wenn die alte Hausverwaltung die Abrechnung erstellt hat, dann ist diese auch noch für die Zahlungen zuständig.

    Die wird der alte Verwalter doch nicht aus eigener Tasche zahlen.

    Nein, natürlich nicht. Das Geld holt sich der Verwalter vom Eigentümer wieder. Aber das muss nicht deine Sorge sein, hauptsache du bekommst die Nachzahlung, sofern dir eine zusteht.

    Wenn es irgend welche Probleme oder Unklarheiten gibt, wende dich bitte direkt an deinen Vermieter. Er ist dein Vertragspartner und im Zweifel immer für dich zuständig.

    Für künftige Angelegenheiten musst du dich natürlich an die neue Hausverwaltung wenden.

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