Es ist zwar schon etwas spät für diese Problematik - aber wo ich schon einmal hier bin..
Die Abfuhr von regulärem Sperrmüll ist in Deutschland kostenlos. Ausnahmen bilden z.B. besonders sperrige Sachen, Bauschutt usw.
Aber nach wie vor gilt in Deutschland das sogenannte Verursacherprinzip. Das bedeutet, daß derjenige, der den Müll entsorgen will,
für die Entsorgung Eigenverantwortlich ist. Daher wird die Anmeldung zur Abholung vom Mieter und nicht dem Hausmeister oder
Eigentümer abgegeben.
Unabhängig davon, wo der Abfall letztendlich vom Mieter hinterlegt wird, ist dieser für die Entsorgung verantwortlich. Unterläßt er
dieses, ist der Eigentümer bzw. eine von ihm beauftragte Person berechtigt, diese kostenpflichtig entsorgen zu lassen und diese
Kosten in Rechnung zu stellen. Ist nicht bekannt, wer der Verursacher war, darf er die Kosten sogar auf alle Mieter umlegen.
Und bevor man mich schlägt: die Quelle war mein Fernseher mit einem Bericht über einen derartigen Fall.