Beiträge von DietmarS

    Es ist zwar schon etwas spät für diese Problematik - aber wo ich schon einmal hier bin..

    Die Abfuhr von regulärem Sperrmüll ist in Deutschland kostenlos. Ausnahmen bilden z.B. besonders sperrige Sachen, Bauschutt usw.

    Aber nach wie vor gilt in Deutschland das sogenannte Verursacherprinzip. Das bedeutet, daß derjenige, der den Müll entsorgen will,

    für die Entsorgung Eigenverantwortlich ist. Daher wird die Anmeldung zur Abholung vom Mieter und nicht dem Hausmeister oder

    Eigentümer abgegeben.

    Unabhängig davon, wo der Abfall letztendlich vom Mieter hinterlegt wird, ist dieser für die Entsorgung verantwortlich. Unterläßt er

    dieses, ist der Eigentümer bzw. eine von ihm beauftragte Person berechtigt, diese kostenpflichtig entsorgen zu lassen und diese

    Kosten in Rechnung zu stellen. Ist nicht bekannt, wer der Verursacher war, darf er die Kosten sogar auf alle Mieter umlegen.

    Und bevor man mich schlägt: die Quelle war mein Fernseher mit einem Bericht über einen derartigen Fall.

    MoinMoin!

    Leipziger82: Der Begriff "Dauerstrom" ist wahrscheinlich durch die Eigentümerin laienhaft gewählt worden. Sie meint damit wahrscheinlich sog. "Kriechstrom", der durch ein defektes Kabel ( fehlerhafte Isolierung ) in die Wand abwandert und wirklich erst aufgrund einer höheren Stromrechnung auffällt.

    Ich bin mit Sicherheit kein Freund der Nebenkostenabrechnung. Bisher habe ich jede reklamiert. Wenn das allerdings das Einzige Problem ist, würde ich mir überlegen, des lieben Friedens Willen zu zahlen. Es kommt immer darauf an, welches Verhältnis man zur Vermieterin hat und wie lange man noch dort wohnen möchte.

    Guten Abend!

    Ich habe bereits viele Seiten bzgl. Nebenkostenabrechnungen, Verwalterwechsel usw. besucht, wurde jedoch nicht fündig.

    Tatsache ist, daß der Verwalter, der im Zeitraum der Entstehung der Nebenkosten ( in diesem Fall 01.01.18 bis 31.12.18)

    ein Dienstleistungsverhältnis mit dem Eigentümer hatte, für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung zuständig ist.

    Zum 01.05.19 wurde mir - gegen Vorlage der Vollmachten der Eigentümer - der Verwalterwechsel mitgeteilt. Diese Woche

    erhielt ich durch den alten Verwalter die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2018. Bis hier ist noch alles klar.

    Die Frage, die sich mir stellt ist folgende: wer ist für die Zahlungen zuständig? Der alte oder der neue Verwalter? Hätte man

    eine Nachzahlung zu leisten steht diese doch dem Eigentümer zu. Gleiches gilt für die Rückerstattung. Die wird der alte

    Verwalter doch nicht aus eigener Tasche zahlen.

    Es gibt im Internet viele Seiten die über den Verwalterwechsel informieren. Alle schreiben lediglich über die Zuständigkeit

    der Erstellung der Abrechnung. Aber nirgendwo steht, wer für die Zahlungen (Nachzahlung oder Rückerstattung) zuständig

    ist und mit wem ich die nächsten Jahre in Streit leben muß ;)

    Eventuell hat hier ja jemand bereits einen Verwalterwechsel hinter sich und kann mir in der Beziehung weiterhelfen.

    In jedem Fall besten Dank schonmal.

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