Nebenkostenabrechnung für Gas zu hoch?

  • Guten Morgen zusammen,

    ich habe eine Frage zu meiner Nebenkostenabrechnung. Für mich als laie erscheint Sie auf den ersten Blick zu hoch / falsch. Bevor ich aber damit auf meinen Vermieter zugehe würde ich gerne nach eurer Meinung fragen.

    Meine jetzige Vermieterin und wir ( Frau&Ich ) wohnen zusammen in einem Haus. Ursprünglich hat meine Vermieterin da alleine drin gewohnt. Nun vermietet Sie aber die obere Etage. Die Erdgasheizung beheizt quasi das ganze Haus und wir haben an unseren Heizungen Metrona Telmetric Plus Geräte die ja unseren Verbrauch messen sollen.


    Schön und gut. Jetzt kam die Abrechnung und unsere Vermieterin möchte ca. 300€ wiederhaben.

    Als Grundlage dient unser Verbrauch ( Laut Röhrchen ca. 11200 für das ganze Jahr ) und einen Faktor, den ich nicht verstehe. Dieser wurde mit 0,844228 angesetzt. Somit kommt Sie auf eine Gesamt Summe von knapp 950€.

    Das was ich nicht verstehe ist, ich habe ja die Abrechnung für den gesamten Gasverbrauch. Der liegt bei ca. 22000 und die Gesamt-Rechnung bei ca. 1500€. Laut meiner einfachen Rechnung, ist es ja also Quasi die Hälfte. Ich komme auf 750 € und nicht 950 €. Könnt Ihr euch den Umrechenfaktor von 0,844228 erklären?

    Ich wäre über eure Hilfe wirklich sehr dankbar!


    Mfg

  • Könnt Ihr euch den Umrechenfaktor von 0,844228 erklären?

    In dem Fall nicht wirklich.

    Normalerweise ermittelt sich der Faktor relativ einfach, in dem man die Gesamtkosten durch die Summe aller Verbrauchseinheiten dividiert.

    Wenn ich allerdings die 1.500 € durch die 22.000 Einheiten teile, komme ich da nicht auf die 0,844228.

    Kannst Du die Heizkostenabrechnung bitte mal anonymisiert als pdf hochladen?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Hier die Antwort der Vermieterin:

    "Der Faktor errechnet sich aus der Gesamt Menge des verbrauchten Gases. Gasmenge geteilt durch die Einheiten des Hauses multipliziert mit den Einheiten der beiden Wohnungen."

  • Ich denke, Du hast einen kleinen Denkfehler in deiner Rechnung. Es gibt einen Gasverbrauch von ca. 22.000 kWh.

    Aber: eine kWh ist nicht zwingend eine Verbrauchseinheit auf dem Heizkostenverteiler/Röhrchen. Folglich sind Eurer Ableseergebnis von 11.200 Einheiten nicht gleich 11.200 kWh.

    Die Verbrauchseinheiten stellen ja nur einen Verteilerschlüssel dar und können beliebig gewählt werden.

    Letztendlich ist es mir dennoch schleierhaft, wie Du hier auf 950 € kommst, wenn Du 11.200 Einheiten hast.

    Es muss aus der Abrechnung hervorgehen, wie hoch die Gesamteinheiten des Gebäudes, bzw. der Wohnungen sind.

    Oder geht dies irgendwo aus der Abrechnung hervor?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Ich verstehe nicht ganz,

    ich dachte die Verbrauchseinheit auf dem Röhrchen ist quasi 1:1 zu übernehmen. Gibt es dann dafür eine Umrechenformel oder ähnliches?

    Und ich dachte, die 22.000 ist dann die Gesamteinheit des Gebäudes. Andere Abrechnungen habe ich nicht.

  • Was du hochgeladen hast, ist die Rechnung des Gas Versorgers. Damit kommen wir nicht weiter. Es fehlt die Abrechnung der Vermieterin, aus der sich unter dem Strich ergibt, dass die 300€ Nachzahlung möchte.

  • Gibt es dann dafür eine Umrechenformel oder ähnliches?

    Nein, eben nicht. Das ist nur ein x-beliebiger Verteilerschlüssel. Nur das Verhältnis muss stimmen.

    Als Beispiel: Die Anlage zeigt für das gesamte Haus Gesamteinheiten von 10.000 Einheiten. Du hast davon 5.000 Einheiten und der Nachbar hat auch 5.000 Einheiten.

    Es kann aber auch sein, dass die Anlage nur 1.000 Einheiten anzeigt und Du einen Anteil von 500 hast.

    An den Kosten ändert sich dann aber nichts.

    Der Abrechnung muss man den Verteilerschlüssel, bzw. die jeweiligen Einheiten entnehmen können.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Gut, dann muss ich die Kosten wohl so akzeptieren. Die Vermieterin ist zu geizig um die Heizungsröhrchen von der Heizungsfirma auslesen zu lassen. Ihr Mann macht das alles alleine und das zum ersten mal da wir wohl die ersten Mieter dort sind .. Beim Einzug hieß es, es mache kein Unterschied. Wenn ich richtig verstehe?

    Oder haben Sie eine Idee was ich da nun machen kann? Als Grundlage habe ich nur diese Rechnung und die Vermieterin ist jetzt schon auf 180, nur weil ich gefragt habe wie Sie auf die Zahl kommt ..

  • Tut mir leid, aber die Situation mit der Ablesung ist weiterhin unklar. Vielleicht möchtest du es nochmal besser erklären.

    In der Eingangsfrage hast du einen Faktor 0,844228 genannt. Dieser ist aber auf dem PDF nicht zu sehen. Daher ist unklar, woher du diesen entnommen hast.

    Außerdem ist unklar, wie die Vermieterin auf 300€ kommt. Sie kann die Zahl nicht einfach so vor die Füße werfen. Du darfst erwarten, dass sie dir in irgend einer nachvollziehbaren Weise darlegt, wie sie auf den Betrag kommt.

    Und wenn du von Röhrchen sprichst, dann sind damit normalerweise die Verdunster Röhrchen gemeint. Und diese Röhrchen müssen einmal im Jahr ausgetauscht werden, weil die Flüssigkeit ja irgend wann verdunstet ist. Macht das auch der Mann? Vielleicht magst du ein Foto hochladen, sodass ich sehen kann, wovon du sprichst.

  • Hallo nochmal,

    also nach Rücksprache mit der Vermieterin ergibt sich dieser Wert aus den Gesamtkosten für die Heizung. Laut Ihr gibt es einen Zuschlag für Grundstücksgröße und sogar für die Dachschräge. Das alles fließt laut Ihr und Ihrem Mann in die Kosten mit ein. Ich habe daraufhin Belege für alles angefordert. Wenn ich diese erhalte werde ich mich noch einmal melden. Habe gesagt dass auf Grundlage der Rechnungen die ich habe ( Das was ich bereits hochgeladen habe ) ich auf einen ganz anderen Wert komme und mir den von 0,8444228 nicht erklären kann ..

    Nein, die wurden seit Jahren nicht getauscht. Das hatte ich bereits mal angesprochen, weil ich auch gelesen habe dass die Röhrchen getauscht werden müssen. Laut Ihrem Mann ist das aber nicht nötig.

    Im Anhang ist ein Foto, wir haben das Modell Plus.

    Ich habe irgendwie das Gefühl, dass wir schleunigst nach einer anderen Wohnung suchen sollten.

  • Nein, eine andere Wohnung müsst ihr nicht suchen, jedenfalls nicht wegen der Abrechnung. Ich weiß ja nicht, ob es noch andere Gründe dafür gibt. Die Abrechnung selbst kann man überprüfen, und wenn sie fehlerhaft ist, muss man sie nicht akzeptieren.

    Die Zähler auf dem Bild sind keine Röhrchen, sondern das sind elektronische Heizkostenverteiler. Die Batterie darin hält mindestens 10 Jahre. Eine Selbstablesung ist damit unproblematisch.

    Aktuell hast du also nur die Rechnung des Gasversorgers bekommen. Das ist keine Nebenkostenabrechnung. Du hast also im Endeffekt gar nichts, also gibt es auch keinen Anlass, irgend eine Zahlung zu leisten! Die Vermieterin muss eine ordentliche Nebenkostenabrechnung erstellen, diese kannst du dann prüfen.

    Du brauchst dich somit auch noch nicht mit Belegen befassen. Es ist Aufgabe der Vermieterin, eine Abrechnung zu liefern. Sie muss eine Aufstellung machen, wie sie auf ihre Forderung kommt. Keine Abrechnung = Kein Geld!

    Grundstücksgröße und Dachschrägen fließen überhaupt nicht ein, das ist völlig irrelevant. Es zählt nur die tatsächliche Wohnungsgröße sowie die Verbrauchswerte laut der Meßgeräte.

  • Na toll ..

    Wir haben ja eine Abrechnung bekommen. Im Prinzip steht da nur drauf wie viel wir verbraucht haben (die 11189 X 0,844228)

    dann Gesamtkosten Gas 944,60 €

    und Nachzahlung 224,60 € ..

    Und ich habe keine Lust auf einen Streit. Ich weiß, das klingt völlig bescheuert aber es wird, wenn ich nach einer ordentlichen Abrechnung frage, darauf hinauslaufen .. Sie ist ja jetzt schon total auf Kriegsfuß, nur weil ich gefragt habe wie dieser Wert entstanden ist ..

    Was sollte eine ordentliche Abrechnung denn beinhalten? Eigentlich blöde Frage oder? Alles das, was den Wert 0,844228 ausmacht.

  • Ja, in der Abrechnung muss hervor gehen, wie ie 0,844228 zustande kommen.

    Der Fehler in der Rechnung der Vermieterin ist, dass sie die Einheiten laut Gasrechnung umrechnet auf die Wohnungen. Das hast du oben in #4 gesagt. Das kann mathematisch gar nicht richtig werden.

    Nehmen wir mal fiktiv an, die Einheiten der Meßgeräte an den Heizungen vom ganzen Haus, also auch in der Wohnung der Vermieterin sind 20000. Und in deiner Wohnung sind 11000. Dann könnte man folgendermaßen rechnen:

    1445,91€ : 20000 Gesamteinheiten x 11000 deine Einheiten. Einfacher Dreisatz.

    Der Faktor in dem Beispiel ist 0,07229, und der Betrag deines Anteils dann 795,25€.

    Du weißt aber nicht die Gesamteinheiten des Hauses, also kannst du nichts nachvollziehen. Und die Sache mit dem Grundstück und den Dachschrägen ist auch völlig dubios, da unbekannt ist, wie das eingerechnet wurde.

    Genau genommen müßten 30% der Kosten auch noch nach dem Verhältnis der Wohnfläche gerechnet werden. Aber da ein Haus mit 2 Wohnungen, in dem auch der Vermieter wohnt, eine Ausnahme bildet, lassen wir das mal unbeachtet.

    Das nächste was mich wundert. Möchte die Vermieterin keine anderen Kosten, wie Grundsteuer, Müll, Versicherung etc? Das müßte auch einzeln in der Abrechnung aufgeführt werden.

    Es ist deine Entscheidung, ob du die Abrechnung akzeptieren möchtest um Streit zu vermeiden. Aber korrekt sieht anders aus. Selbst ich kann die Rechnung nicht nachvollziehen, obwohl ich mich beruflich damit auskenne.

  • Müll bezahlen wir extra. ca. 200€ im Monat. Glaube Versicherung Grundsteuer etc. dafür haben wir auch nochmal eine Pauschale. Bezahlen jetzt schon insgesamt 140€ Nebenkosten. + die 200 für Müll.. Also knapp 160€ im Monat. Wenn das mal nicht reichen sollte?

  • In einem Haus mit 2 Wohnungen, in der eine vom Vermieter bewohnt wird, hat die Heizkostenverordnung keine Gültigkeit. In solch einem Fall können die Kosten ganz einfach nach der Qudratmeterzahl der Wohnungen berechnet werden. In diesem Fall gibt es keine Faktoren zu beachten und die Funkzähler an den Heizkörpern sind total überflüssig.

    Nachteil einer solchen Wohnung ist, dass der Vermieter ohne Angabe von Gründen die Kündigung ausspechen kann. Näheres zu der erleichterten Kündigung durch den Vermieter gibt es hier.

  • Wenn das mal nicht reichen sollte?

    Wenn hierfür eine Pauschale vereinbart ist im Vertrag, ohne dass es einer Abrechnung bedarf, dann ist es egal, ob das reicht oder nicht. Denn dann sind die Kosten fix vereinbart. Wenn jedoch vereinbart ist, dass über diese Kosten jährlich abgerechnet werden soll, dann kannst du darauf bestehen. Vielleicht würdest du ja Guthaben zurück bekommen.

  • In solch einem Fall können die Kosten ganz einfach nach der Qudratmeterzahl der Wohnungen berechnet werden.

    Das ist hier aber nicht gemacht worden. In dieser Frage hat die Vermieterin nach Verbrauch gerechnet, und das in einer fehlerhaften Art und Weise. Der Hinweis auf die vereinfachte Möglichkeit hilt für diese Frage daher nicht weiter.

    Wenn nach Verbrauch gerechnet wird, dann korrekt, und nicht wie es dem Vermieter gerade passt.

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