Ich habe lange im Internet gesucht und leider bisher nichts finden können, worauf ich mich nun hier angemeldet habe. Ich hoffe hier kann mir geholfen werden und ich wäre zutiefst dankbar ![]()
Bei mir handelt es sich um einen Studenten, der in einer WG lebt. Wir sind beide Mieter der Wohnung und sind im Mietvertrag eingeschrieben. Im Mietvertrag ist Verteilung der Nebenkosten nach „Einheiten“ festgelegt.
Es handelt sich um einen Altbau in der Innenstadt. Dieser wie folgt vermietet ist:
- EG – Im Erdgeschoss ist ein Café sowie ein Restaurator und eine Schülernachhilfe untergebracht. Alle drei Wohnparteien sind gewerblich genutzt.
- 1. OG – Dort ist lediglich eine Arztpraxis untergebracht. Es wird die gesamte Nutzfläche des Geschosses eingenommen.
- 2. OG – Hier sind zwei Privatwohnungen untergebracht. Die Wohnflächen kann ich nicht genau nennen, es handelt sich jedoch sehr wahrscheinlich um eine vergleichbare Nutzfläche der Arztpraxis, jedoch auf zwei Parteien aufgeteilt.
Nun zu meinen Fragen: Ich empfinde die Nebenkostenabrechnung als unverhältnismäßig. Zwar gibt es 6 Parteien innerhalb des Hauses, jedoch besitzen alle unterschiedliche Wohnflächen
à Ist eine Aufteilung nach Wohneinheiten in diesem Fall überhaupt rechtens? Oder bindet der Mietvertrag dieses. Wie sieht es mit der Vermischung von Gewerblicher- und privater Nutzung aus?
Ein Café produziert sicherlich mehr Abfall als eine Schülernachhilfe. Ist bei dieser Mischnutzung eine Abrechnung nach Wohneinheiten rechtens?
Zusätzlich besitzen wir keinen Keller oder vergleichbaren Stauraum außerhalb der Wohnung, das Café darf jedoch vorhandene Kellerräume nutzen. Wie geht dies in die Wohnflächen ein?
Darf ich eine Auflistung der Wohnflächen verlangen um die Zuordnung der Wohneinheiten nachzuvollziehen?
Des Weiteren werden bei den Abfallkosten 7 Einheiten aufgeführt. Was kann hierzu führen? Müssen die Parteien nicht grundsätzlich gleich sein?
Auch die Kosten für Treppenhausreinigung und Winterdienst erscheinen mir sehr hoch. Kann ich eine Auflistung aller Nebenkosten von meinem Vermieter verlangen? Somit kann ich nachvollziehen ob diese ordnungsgemäß verrechnet werden. Man sieht die Treppenhausreinigung i.d.R. einmal im Monat.
Die Kosten für Schornsteinfeger und Rauchwarnmelder werden wiederum auf fünf Mieteinheiten verteilt. Ist dies möglich? Grundsätzlich müssen alle Wohneinheiten damit ausgestattet werden oder?
Ist die Form der Nebenkostenabrechnung rechtens? Nach meinen Recherchen im Internet müssen alle Wohneinheiten auf der Nebenkostenabrechnung benannt werden. Gibt es weitere Formale Fehler?
Zusätzlich ergab sich durch einen Wasserrohrbruch eine Erhöhung des Wasserverbrauchs, der nicht auf uns Begründet liegt (Wasserrohrbruch war in unserer Wasserleitung). Darf dies auf unsere Rechnung zugeschlagen werden? Eine genaue Bezifferung des zusätzlichen Verbrauchs ist zwar schwierig aber liegt dies in meinem Verantwortungsbereich?
Ich weiß das sind wirklich viele Fragen aber ich fühle mich hilflos
Eine Rechtsberatung passt nicht in das Studentenbudget und ich möchte zumindest wissen mit was ich die Hausverwaltung konfrontieren kann. Ich hoffe jemand nimmt sich die Zeit mir zu helfen.
VIELEN DANK