Hallo zusammen,
ich muss etwas weiter ausholen um meine Situation so gut wie möglich zu erklären:
Ich bin momentan dabei aus meiner aktuellen Wohnung auszuziehen und in eine neue Wohnung einzuziehen. Bis zum Ende diesen Monats wohnt noch der Vormieter in der Wohnung (mehr oder weniger, ist eher eine Übergangswohnung gewesen). Vor ihm hat sein "Kumpel" dort gewohnt, wir nennen ihn hier Vorvormieter.
Nun ist es so, dass ich von dem Vormieter bereits den Zweitschlüssel erhalten habe und mir schonmal einen Überblick über die Wohnung machen konnte. Hier und da fehlen ein paar Abdeckungen (z.B. Antennendose), der Abfluss der Dusche ist verstopft (Wasser läuft extrem langsam ab), die Fußböden haben Kratzer und Gebrauchsspuren, der Backofen ist verschmutzt, der Kühlschrank ist mit Insekten / Schimmel befallen und an einem Dachfenster haben sich Wespen ein Nest gebaut. Der Keller ist noch voller Kram vom Vorvormieter (unter anderem 11! Europaletten).
Die Wohnung wird Privat vermietet - meine erste Wohnung die nicht von einer Firma betreut wird. Gestern haben wir eine "Übergabe" gemacht, wobei es dabei kein Übergabeprotokoll gab. Die Vermieterin hat dem Vormieter diverse Dinge vorgeworfen, die seiner Meinung nach allerdings nicht stimmen / nicht von ihm verursacht wurden. Die Probleme kamen zustande, weil eben bei ihm auch kein Übergabeprotokoll vorhanden war und der Vormieter die Wohnung (inkl. Möbel) vom Vorvormieter übernommen hat. Alleine deshalb möchte ich auf jeden Fall, dass ein Protokoll angefertigt wird. Soweit ich weiß, habe ich allerdings kein Recht auf ein gemeinsames Protokoll.
Nun ist die Küche vom Vermieter. Nach etwas reden ("man kann den Kühlschrank ja noch mit Essig reinigen") haben wir uns darauf geeinigt, dass eine Reinigungsfirma beauftragt wird, die die Küche reinigt (Fußboden, Kühlschrank, Backofen). Bei der Dusche wurde mir einfach so der Tipp gegeben, dass ich es mit einem "Bio Reiniger" versuchen soll. Das Wespennest dürfen sie angeblich nur entfernen lassen, wenn ich allergisch gegen Wespenstiche bin.
Mir ist es egal ob der Boden klebt oder Kratzer hat. Das sind nunmal Gebrauchsspuren - einen Wischmopp kann ich ja auch selbst bedienen. Aber ich sehe es nicht ein den Abfluss selbstständig reinigen zu müssen oder eine Bestätigung vom Arzt holen zu müssen (damit das Wespennest entfernt wird). Zum Wespennest habe ich ein Urteil gefunden (AG Berlin-Schöneberg 6 C 419/97). Außerdem dürfte der Vermieter die Entfernung nicht auf die Nebenkosten abwälzen. Und das der Keller leer steht sollte ja eigentlich auch selbstverständlich sein.
Nun zu meinem Anliegen: Ich komme mir so langsam etwas veralbert vor. Muss eine Wohnung denn nicht grundsätzlich Mängelfrei übergeben werden ? Wie gehe ich nun am besten vor ?
Erstmal mündlich bescheid geben oder direkt ein Schriftstück auflegen ? Wenn ich zum 01. August einziehe und Miete zahle, dürfte das ja als Frist ausreichen, oder ?
Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Vielen Dank schonmal!
Gruß, Matthias