Mietminderung - falscher Durchlauferhitzer - falsch verkabelte DSL Leitung

  • Hallo zusammen,

    ich bin seit zwei Wochen in meiner neuen Wohnung.

    Bei mir fliegt andauernd die Sicherung raus, wenn ich das Warmwasser laufen lasse.

    Wie ich heute erfahren habe, ist der Durchlauferhitzer mit 24 kw zu überdimensioniert und er muss jetzt gegen einen 10 KW ausgetauscht werden.

    Bzw. muss die Leitung neu verlegt werden. Was mein Vermieter wahrscheinlich nicht mitmachen wird. Er hat schon 2 Wochen gebraucht um einen Elektriker kommen zulassen.

    Sollte jetzt ein kleiner DLH eingebaut werden, ist dies ja ein Mangel, da die Wohnung bei Besichtigung einen wesentlich potenteren DLH verbaut hatte.

    Kann man hier die Miete mindern und wenn ja wie hoch.

    Desweiteren, war am Samstag der Telekom Techniker da. DSL bis zu 200 mbit sind möglich. Sollten auch ankommen. Jedoch ist die Leitung hier im Haus irgendwo geteilt wurden und die Kabel wurden falsch gepolt. Daher kommen von den bezahlten 200 mbit nur 50 an. Da sich mein Vermieter auch hier Quer stellt und ich aus dem Vertrag (Telekom) nicht mehr rauskomme. Die Telekom sagt, der Vermieter muss dies Regel.

    Sollte sich der Vermieter weiterhin weigern, besteht die Möglichkeit auch hier die Miete zu mindern?

    Danke für Eure Bemühungen

    VG

  • Ich würde in beiden Fällen eine Mietminderung verneinen wollen.

    Ich gehe davon aus, dass im Mietvertrag weder ein Durchlauferhitzer mit einer bestimmten Leistung noch eine DSL mit einer bestimmten Geschwindigkeit zugesichert worden ist. Daher magst du zwar einen Anspruch auf beide Sachen haben, aber nicht unbedingt in einer festgelegten Größenordnung.

    Solange also die Wohnqualität nicht spürbar eingeschränkt ist, sehe ich kein Mangel. Also entweder ist der Durchlauferhitzer eindeutig viel zu klein für die Wohnung oder das Internet reicht nicht mal aus für einen kleinen Stream, dann könnte man eventuell was machen.

    In Bezug auf deinen Internetvertrag wende dich an deinen Vertragspartner.

  • Aber heisst es nicht. Gemietet wie gesehen? Hab jetzt einen 18kw Boiler und dusche mit steifen Nippeln, weil das ding nicht heiss wird.

    Die Miete mindern weil das Wasser nicht warm wird, ist sicher möglich, aber wahrscheinlich kaum wegen einem anderen DLH. Ist der Unterschied zwischen 18KW und 24KW wirklich so groß, oder dauert es vieleicht nur länger bis das Wasser warm wird?

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (3. April 2019 um 09:32)

  • Ich schließe mich AJ1900 an.

    Der Unterschied der Leistung hat nur zur Folge, dass das Wasser bei einem 18 kW Durchlauferhitzer langsamer warm wird, als bei einem 24 kW Gerät.

    Dafür verbracht der aber weniger Strom.

    Gemietet, wie gesehen heißt nur, dass Du eine Wohnung mit Durchlauferhitzer angemietet hast.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

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