Malerische Mängel - Nachfrist

  • Hallo,

    letzte Woche hatte ich meine Wohnungsübergabe (laut Protokoll vereinzelte malerische Mängel), ich habe jetzt 2 Wochen Zeit diese auszubessern, bzw ausbessern zu lassen.

    Jetzt schreibt mir der Vermieter jedoch:

    "Wir regen daher an, uns die Möglichkeit zu geben, die Arbeiten zeitnah von einer Fachfirma ausführen zu lassen.

    In diesem Fall würden wir auf den Ersatz des Mietausfalls verzichten.

    Sollten die durch Sie durchgeführten Arbeiten auch zum Fristablauf mangelbehaftet sein, so müssen wir Ihnen die entgangene Miete für Juli in Rechnung stellen." darf er das??

    Es geht hier darum, dass einmal die Kanten nicht sauber gestrichen wurden, bzw mal eine Stelle unsauber ist, die wir selber nachbessern würden.

    Aber ist es tatsächlich machbar, dass er uns entfallene Miete (er hat noch selber zu uns gesagt, dass er keinen Mieter für Juli hat) in Rechnung stellt?

    Er meinte auch, dass die Ausbesserung um die 200 Euro von einer Fachfirma kosten würde, falls wir es von ihm machen lassen würden, das ist mir wirklich zu viel Geld und ich würde die einzelnen, kleinen Stellen selber ausbessern.

    Ich weiß aktuell nicht was ich darauf antworten soll und wie ich mich verhalten soll.

    Danke im Voraus für die Hilfe!

  • Es geht hier darum, dass einmal die Kanten nicht sauber gestrichen wurden, bzw mal eine Stelle unsauber ist, die wir selber nachbessern würden.

    Es spricht auch nichts dagegen, wenn du das selber machst. Der Vermieter kann keinen Schadenersatz verlangen, wenn er dir nicht eine Frist zur Nachbesserung gegeben hat. Das scheint er offenbar zu wissen, denn es ist ja nur ein Angebot des Vermieters, kein Zwang.

    Sollten die durch Sie durchgeführten Arbeiten auch zum Fristablauf mangelbehaftet sein, so müssen wir Ihnen die entgangene Miete für Juli in Rechnung stellen.

    Dazu müßte der Vermieter erst einmal belegen, dass ihm wirklich ein Schaden entstanden ist, der im direkten Zusammenhang mit der Nachbesserung steht. In der Regel hindert einen neuen Mieter nichts daran, die Wohnung bereits zu beziehen. Die Nachbesserung kann auch noch durchgeführt werden, wenn schon jemand in der Wohnung ist. Daher hat es der Vermieter schwer, das pausibel zu erklären. Und wenn doch Schadenersatz, dann nicht für einen ganzen Monat, sondern nach Tagen berechnet.

    Ich weiß aktuell nicht was ich darauf antworten soll und wie ich mich verhalten soll.

    Diese Antwort hast du dir schon selber gegeben. Du hast geschrieben, dass du die Nachbesserung selber durchführen möchtest. Also, dann ran an den Pinsel ;)

  • Er hat zur Wohnungsübergabe mir die Schlüssel abgenommen und gesagt, wenn ich es ausbessern möchte ich diese wieder bekomme. Jetzt liegen die Schlüssel aber in einer 55 km entfernten Stadt und ich soll diese dort abholen. Ist das rechtens?? Ich versteh die Welt nicht mehr....

  • Ist das rechtens??

    Ein Vermieter darf sein Büro weiter weg haben. Er muss keine Niederlassung an gleichen Ort eröffnen.

    Du kannst den Vermieter ja fragen, ob zufällig jemand in den nächsten Tagen im Ort ist und den Schlüssel mitbringen kann. Dir wird schon was einfallen, wie du es organisierst.

  • Ein Vermieter darf sein Büro weiter weg haben. Er muss keine Niederlassung an gleichen Ort eröffnen.

    Du kannst den Vermieter ja fragen, ob zufällig jemand in den nächsten Tagen im Ort ist und den Schlüssel mitbringen kann. Dir wird schon was einfallen, wie du es organisierst.

    Ja leider hat er das bereits gesagt, dass ich den Schlüssel selber besorgen muss, ansonsten wird er mir einfach die Mietausfälle von der Kaution abziehen, damit wäre ruhe von diesem Thema. Ich bin wirklich gewillt, dass ich es selber ausbesser, er hätte mir die Schlüssel auch einfach da lassen können.

  • Ein Vermieter darf sein Büro weiter weg haben. Er muss keine Niederlassung an gleichen Ort eröffnen.

    Richtig. Der Leistungsort ist aber die Wohnung und nicht das Büro des Vermieter. Er muss den Zugang ermöglichen, sonst kann er unter Umständen in Annahmeverzug geraten. Das müsste aber im Einzelfall geprüft werden. Insbesondere müsste dann die Leistung angekündigt werden.

    Ob die Kosten für den Aufwand des Vermieters dann im Rahmen eines Verzögerungsschaden geltend gemacht werden können ist eine andere Frage, daher wäre es eventuell günstiger, den Schlüssel selbst noch abzuholen.

  • Hallo,

    letzte Woche hatte ich meine Wohnungsübergabe (laut Protokoll vereinzelte malerische Mängel), ich habe jetzt 2 Wochen Zeit diese auszubessern, bzw ausbessern zu lassen.

    Jetzt schreibt mir der Vermieter jedoch:

    Danke im Voraus für die Hilfe!

    Die Wohnung wurde übergeben, damit ist die Sache doch erledigt?
    Falls der Eigentümer beim Termin der Übergabe Mängel feststellt, dann muss halt einen zweiten Termin zur Übergabe vereinbaren und nochmal anrücken.??

  • Die Wohnung wurde übergeben, damit ist die Sache doch erledigt?
    Falls der Eigentümer beim Termin der Übergabe Mängel feststellt, dann muss halt einen zweiten Termin zur Übergabe vereinbaren und nochmal anrücken.??

    nein so einfach war es nicht, es wurden Mängel festgestellt und uns eine Nachfrist gesetzt, soweit alles in Ordnung. Einen Zweiten Termin gibt es nicht, ich soll den Schlüssel zurück schicken. Habe aber Fotos, Videos und Zeugen jetzt, dass alles in Ordnung und sauber ist.

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