Beiträge von MatthiasR

    Hallo,

    vielen Dank für eure schnellen Antworten. Es passieren quasi täglich neue Dinge. Heute habe ich herausgefunden, dass der Kellerschlüssel (der Schlüssel zu den eigentlichen Räumen) wohl zu allen Kellerräumen passt. Das würde auch erklären, warum die ersten beiden Türen ein Vorhängeschloss hatten und ich Zielstrebig die dritte Tür angesteuert habe. Die darin enthaltenen Möbel hatten eben nur zufällig ein ähnliches Design wie die Möbel die sich momentan in der Wohnung befinden.

    Nein, natürlich nicht. Das kommt darauf an, welchen Zustand man im MV vereinbar hat, oder eben nicht.

    Wie du schon richtig angemerkt hast, den Zustand der Wohnung bei übergabe selber protokolieren.

    Jein, es gibt aber wohl Wespen die unter Naturschutz stehen. Diese dürfen dann wohl nur beseitigt werden wenn Gefahr besteht.

    Die Küche wird nächste Woche von einer Firma gereinigt. Das beeinhaltet den Fußboden, den Backofen und den Kühlschrank. Eine Stunde später möchte der Vermieter dazustoßen und ein Übergabeprotokoll anfertigen. Ich werde zur Sicherheit mein eigenes mitbringen.

    Das Wespenthema ist komplexer als ich dachte. Soweit ich aber weiß, sollte das aber eigentlich ein Mietmangel darstellen. Ich kann im Sommer schlecht das Fenster geöffnet lassen, da sich die Wespen natürlich schnell in der Wohnung breit machen (beim letzten öffnen des Fensters sind sofort zwei in die Wohnung geflogen). Ich habe keine "Angst" oder ähnliches, jedoch ist mit Wespenstichen nicht zu spaßen.

    Außerdem sollte man sich schriftlich die Mängelrechte vorbehalten.

    Ist mir gerade etwas zu komplex. Sollte ich also auf dem Übergabeprotokoll vermerken "Mängelrechte unter vorbehalt" ? Oder in welcher Art und Weise sollte ich dies vermerken?

    Vielen Dank nochmal!

    Gruß, Matthias

    Hallo zusammen,
    ich muss etwas weiter ausholen um meine Situation so gut wie möglich zu erklären:

    Ich bin momentan dabei aus meiner aktuellen Wohnung auszuziehen und in eine neue Wohnung einzuziehen. Bis zum Ende diesen Monats wohnt noch der Vormieter in der Wohnung (mehr oder weniger, ist eher eine Übergangswohnung gewesen). Vor ihm hat sein "Kumpel" dort gewohnt, wir nennen ihn hier Vorvormieter.

    Nun ist es so, dass ich von dem Vormieter bereits den Zweitschlüssel erhalten habe und mir schonmal einen Überblick über die Wohnung machen konnte. Hier und da fehlen ein paar Abdeckungen (z.B. Antennendose), der Abfluss der Dusche ist verstopft (Wasser läuft extrem langsam ab), die Fußböden haben Kratzer und Gebrauchsspuren, der Backofen ist verschmutzt, der Kühlschrank ist mit Insekten / Schimmel befallen und an einem Dachfenster haben sich Wespen ein Nest gebaut. Der Keller ist noch voller Kram vom Vorvormieter (unter anderem 11! Europaletten).

    Die Wohnung wird Privat vermietet - meine erste Wohnung die nicht von einer Firma betreut wird. Gestern haben wir eine "Übergabe" gemacht, wobei es dabei kein Übergabeprotokoll gab. Die Vermieterin hat dem Vormieter diverse Dinge vorgeworfen, die seiner Meinung nach allerdings nicht stimmen / nicht von ihm verursacht wurden. Die Probleme kamen zustande, weil eben bei ihm auch kein Übergabeprotokoll vorhanden war und der Vormieter die Wohnung (inkl. Möbel) vom Vorvormieter übernommen hat. Alleine deshalb möchte ich auf jeden Fall, dass ein Protokoll angefertigt wird. Soweit ich weiß, habe ich allerdings kein Recht auf ein gemeinsames Protokoll.

    Nun ist die Küche vom Vermieter. Nach etwas reden ("man kann den Kühlschrank ja noch mit Essig reinigen") haben wir uns darauf geeinigt, dass eine Reinigungsfirma beauftragt wird, die die Küche reinigt (Fußboden, Kühlschrank, Backofen). Bei der Dusche wurde mir einfach so der Tipp gegeben, dass ich es mit einem "Bio Reiniger" versuchen soll. Das Wespennest dürfen sie angeblich nur entfernen lassen, wenn ich allergisch gegen Wespenstiche bin.

    Mir ist es egal ob der Boden klebt oder Kratzer hat. Das sind nunmal Gebrauchsspuren - einen Wischmopp kann ich ja auch selbst bedienen. Aber ich sehe es nicht ein den Abfluss selbstständig reinigen zu müssen oder eine Bestätigung vom Arzt holen zu müssen (damit das Wespennest entfernt wird). Zum Wespennest habe ich ein Urteil gefunden (AG Berlin-Schöneberg 6 C 419/97). Außerdem dürfte der Vermieter die Entfernung nicht auf die Nebenkosten abwälzen. Und das der Keller leer steht sollte ja eigentlich auch selbstverständlich sein.

    Nun zu meinem Anliegen: Ich komme mir so langsam etwas veralbert vor. Muss eine Wohnung denn nicht grundsätzlich Mängelfrei übergeben werden ? Wie gehe ich nun am besten vor ?

    Erstmal mündlich bescheid geben oder direkt ein Schriftstück auflegen ? Wenn ich zum 01. August einziehe und Miete zahle, dürfte das ja als Frist ausreichen, oder ?

    Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen. Vielen Dank schonmal!

    Gruß, Matthias

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