Allgemeinstrom in der Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen,

    in meiner Nebenkostenabrechnung für 2018 hat sich der Allgemeinstrom verdoppelt. Auf Nachfrage bei meiner Vermieterin, bekam ich die Rückmeldung, dass wir für 2017 eine Nachzahlung aufgrund eines Defektes zahlen müssen. Die Außenbeleuchtung war defekt, die Leuchten haben Dauerstrom gezogen. In 2018 wurde somit der Abschlag erhöht. Für 2019 soll es dann eine wieder eine Gutschrift geben.

    Meine Frage: Ist es richtig, dass ich als Mieter für einen Defekt in der Außenbeleuchtung zahlen muss?

  • Was heißt denn "Dauerstrom"? Haben die Lampen hierdurch dauerhaft geleuchtet?

    Wenn ja, hätte das ja jemand mitbekommen müssen, oder?

    Wenn hier tatsächlich einfach nur die Stromkosten gestiegen sind, dann wäre dies umlagefähig. Reparaturen wären jedoch nicht umlagefähig.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Gute Frage, also dauerhaft geleuchtet haben Sie nicht, ist mir zumindest nicht aufgefallen. Allerdings sind die Lampen mit einem Bewegungsmelder ausgestattet und leuchten auch wenn nur ein Tier über den Hof läuft oder fallen auch mal ganz aus. Allerdings wohne ich schon seit 8 Jahren in der Wohnung und diesbezüglich hatten wir noch nie ein Nachzahlung.

  • So eine Sache geht immer zulasten des Vermieters. Diese Mehrkosten dürfen nicht umgelegt werden.

    Der Grund ist einfach und einleuchtend. Der Mieter hat nur die Kosten zu tragen, die er auch selber verursacht hat. Bei einem Defekt hat er das ja nicht verursacht. Das ist genau der selber Fall, wenn es einen Wasserrohrbruch gibt. Das ausgetretene Wasser hat keine Mieter in seiner Wohnung verbraucht, also muss das der Vermieter tragen.

  • Die Frage ist doch aber, wie man den Mehrverbrauch herausrechnen will? Ich bin mir da nicht so sicher

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Die Frage ist doch aber, wie man den Mehrverbrauch herausrechnen will?

    Man kann als Schätzung einen Durchschnittswert von voran gegangenen Jahren verwenden. Das würde ein Gericht im Streitfall genauso machen, sofern es keine weiteren Daten gibt, die Schätzung zu präzisieren. Das geht auch mit §287 ZPO konform.

  • MoinMoin!

    Leipziger82: Der Begriff "Dauerstrom" ist wahrscheinlich durch die Eigentümerin laienhaft gewählt worden. Sie meint damit wahrscheinlich sog. "Kriechstrom", der durch ein defektes Kabel ( fehlerhafte Isolierung ) in die Wand abwandert und wirklich erst aufgrund einer höheren Stromrechnung auffällt.

    Ich bin mit Sicherheit kein Freund der Nebenkostenabrechnung. Bisher habe ich jede reklamiert. Wenn das allerdings das Einzige Problem ist, würde ich mir überlegen, des lieben Friedens Willen zu zahlen. Es kommt immer darauf an, welches Verhältnis man zur Vermieterin hat und wie lange man noch dort wohnen möchte.

  • Sie meint damit wahrscheinlich sog. "Kriechstrom", der durch ein defektes Kabel ( fehlerhafte Isolierung ) in die Wand abwandert

    Nein. Das hast du mißverstanen. Aus der Frage geht eindeutig hervor, dass die Beleuchtung dauerhaft voll an war. Und da kommt deutlich mehr an Stromkosten zusammen als bei einem Kriechstrom Verlust.

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