Stromanbieter insolvent - Wie wird Allgemeinstrom umgelegt

  • Hallo,

    Der Stromanbieter für den Allgemeinstrom ist nun insolvent und wir haben 12*50€ als Abschläge gezahlt - D.h. 600 € für das Jahr 2018. Der Kundenservice des insolventen Stromanbieters ist nicht mehr zu erreichen (wahrscheinlich abgeschaltet). Der Allgemeinstrom im Jahr zuvor lag bei ca. 750€.

    Wie würden diese Kosten nun für Mieter umgelegt werden? Darf der Vermieter die 600€ glatt umlegen, ohne eine konkrete Abschlussrechnung erhalten zu haben (es wird höchstwahrscheinlich auch keine mehr kommen)? Die Mieter würden somit im Vergleich zum Jahr davor einen Vorteil (von ca. 150€) erhalten.

    Müssen auf den Nebenkostenabrechnungen Sätze erwähnt werden, wie bspw. "Der Stromanbieter hat Insolvenzangemeldet. Wir legen die Abschläge um. Es kann zu einer Gutschrift/NAchzahlung in Zukunft kommen, wenn vom Insolvenzverwalter eine konkrete Rechnung geben wird."

    Oder gibts es spezielle Regeln für das Umlegen von Kosten eines insolventen DIenstleister?

    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von Pizzafan (23. Februar 2019 um 20:00)

  • Oder gibts es spezielle Regeln für das Umlegen von Kosten eines insolventen DIenstleister?

    Mir sind keine bekannt. Da der Vermieter für die Abrechnung der Betriebskosten 2018 noch alle Zeit der Welt hat, würde ich mir jetzt noch keine grauen Haare wachsen lassen und abwarten wie der Vermieter das Problem angeht. Da ja Zahlen vom Vorjahr vorliegen, sieht es doch ganz gut aus.

  • Wegen den Kosten mache ich mir schon keine SOrgen; da ich den Vermieter auch persönlich kenne, möchte ich auch keinen Stress mit ihm haben.

    Mit gehts eher um die Tatsache, wie allgemein auf insolvente Dienstleister (und deren vorgeleisteten Abschläge) zu reagieren ist und wie diese Kosten umgelegt werden (können).

  • Ich befürchte, dass Sie einem Irrtum unterliegen.

    Ich glaube einfach nicht, dass Sie exakt 600.- Euro für den Allgemeinstrom in 2018 voraus bezahlt haben. Sie haben eine wesentlich höhere Gesamtsumme vorausbezahlt, denn damit werden auch andere Kosten (Wasser, Müllabfuhr, Versicherungen, Grundsteuer) abgerechnet. Und wenn ihr Stromlieferant pleite ist, dann wird von dem auch keine Endabrechnung mehr kommen.

    Rechnungen wird wohl eher der Insolvenzverwalter oder der Grundversorger jetzt und in Zukunft schreiben. Aber das ist wirklich nicht ihr Problem, damit muss sich ihr Vermieter beschäftigen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!