Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Mein Vermieter hat mir eine falsche Kündigungsfrist mitgeteilt und ich habe meine Kündigung fristgerecht zu diesem Datum eingereicht. Jedoch mit dem Beisatz "Ersatzweise zum xx.xx.2019". Das ersatzweise bezieht sich auf einen Monat vorher.
Jetzt hat sich herausgestellt, das die Kündigungsfrist zum ersatzweise genannten Termin gültig wäre.
* Welcher Termin gilt in diesem Fall?
* Obwohl von mir eine schriftliche Bestätigung gefordert wurde, hat der Vermieter diese noch nicht erbracht. Gilt die Kündigung dann dennoch als "druch schweigen angenohmen"?
* Der von mir gewünschte Kündigungstermin wäre durch die Kündigungsfrist immer noch erreichbar, wenn ich bis zum 15. diesen Monats kündige. Kann ich meine alte Kündigung widerrufen oder "aktualisieren" um den von mir gewünschten Termin zu erhalten?
Bin über jede Hilfe dankbar ![]()
Danke und viele Grüße