Vielen Dank zunächst für die schnelle Antwort.
Eine Kündigung kann man nicht widerrufen. Ein Vertragsende vor Ablauf der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung durch den Vermieter möglich. Zum 15. des Monats kann man nicht kündigen, sondern immer nur zum Monatsende.
Da es sich bei mir um eine Kündigung eines Untermietvertrages mit möblierten Zimmern handelt (Wohngemeinschaft), gilt eine Kündigungsfrist bis zum 15. des Monats. Entschuldige, habe da wohl zu wenig Infos geliefert.
Es gilt der Kündigungszeitpunkt, der sich aus der gesetzlichen Regelung ergibt. Also Vertragsende zum Ende des übernächsten Monats, sofern die Kündigung bis spätestens zum 3. Werktag des Monats beim Vermieter eingegangen ist.
Aufgrund des Untermietvertrages wären hier beide Fristen gültig. Ich müsste demnach sogar schon ausgezogen sein, da ich rechtzeitig gekündigt hatte.
Das mit dem nicht widerrufen können macht Sinn. Wenn ich jetzt aber eine zweite fristgerechte und ordentliche Kündigung schreibe, sollten doch beide Kündigungen wirksam sein und die erste Kündigung zum späteren Zeitpunkt gegendstandslos werden?