Servus,
vorab: Wenn ich dazu versuche Infos zu finden im Netz finde ich immer generelle Infos zur Endreinigung. Ich habe hier aber ein spezielles Szenario. Ich weiß, dass ich wohl nicht als erstes Frage, aber alle Suchen enden bei Standardauszugs-Szenarien... Sorry also, falls ich der hundertste bin. Es geht um eine Klausel in einem Nachtrag zum Mietvertrag. Dort steht geschrieben:
"Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig geworden, dass die Wohnung bei Auszug des Mieters auf Kosten des Mieters vom Vermieter grundgereinigt wird. Die Grundreinigung bezieht sich auf die gesamte Wohnung innen und außen."
Ich hatte das damals sorglos unterschrieben. Meiner Meinung nach kann das doch kaum gesetzeskonform sein?
Liebe Grüße