Endreinigung auf Mieterkosten durch Vermieter NACH Renovierung

  • Servus,

    vorab: Wenn ich dazu versuche Infos zu finden im Netz finde ich immer generelle Infos zur Endreinigung. Ich habe hier aber ein spezielles Szenario. Ich weiß, dass ich wohl nicht als erstes Frage, aber alle Suchen enden bei Standardauszugs-Szenarien... Sorry also, falls ich der hundertste bin. Es geht um eine Klausel in einem Nachtrag zum Mietvertrag. Dort steht geschrieben:

    "Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig geworden, dass die Wohnung bei Auszug des Mieters auf Kosten des Mieters vom Vermieter grundgereinigt wird. Die Grundreinigung bezieht sich auf die gesamte Wohnung innen und außen."

    Ich hatte das damals sorglos unterschrieben. Meiner Meinung nach kann das doch kaum gesetzeskonform sein?

    Liebe Grüße

  • Und warum haben die die Infos im Netz nicht weiter geholfen?

    Es ist immer das selbe Prinzip. Eine Endreinigung darf man im Vertrag vereinbaren, jedoch muss dies so ausgestaltet sein, dass sie dem Mieter die Möglichkeit einräumt, die Arbeit wahlweise auch selbst durchzuführen. Andernfalls ist es eine ungerechtfertigte Benachteiligung.

  • Weil es dort nie um so eine extra Klausel ging wie in meinem Fall, sondern in den meisten Fällen NUR generell um die Reinigung der Wohnung ansich oder sonst schwammig um die Möglichkeit für den Mieter selber zu reinigen. Mir fehlte überall die klare Aussage, dass der Vermieter IMMER selber reinigen kann egal was der Vermieter schreibt. Ich wollte sicher gehen und daher wollte ich hier den Fall nochmal explizit schildern :)

    Edit: Ach, und danke für die Antwort! Meine Manieren schlafen so früh noch :D

  • Mir fehlte überall die klare Aussage, dass der Vermieter IMMER selber reinigen kann egal was der Vermieter schreibt

    Falls eine Klausel unwirksam sein sollte, warum auch immer, dann kann man sie als nicht vorhanden betrachten. Das bedeutet, der Vermieter kann dann auch vom Mieter keine Grundreinigung verlangen, Man gibt dann die Wohnung besenrein zurück, womit gemeint ist, kein Müll, keine groben Verunreinigung und ähnliches vorhanden.

    Die genaue Formulierung steht oben. Zählt das als Individualvereinbarung?

    Bei einer Individualvereinbarung würdest du davon wissen, und hättest es nicht zufällig im Vertrag entdeckt. Denn dann wäre darüber verhandelt worden.

  • Unabhängig davon ob das wirksam ist oder nicht. Führe die Endreinigung selbst durch und protokolliere dies unter Zeugen.

    Wenn der Vermieter dann nochmals reinigen lässt, dann frag Ihn einfach, was er tatsächlich gereinigt hat.

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

  • Bei einer Individualvereinbarung würdest du davon wissen, und hättest es nicht zufällig im Vertrag entdeckt. Denn dann wäre darüber verhandelt worden.

    Wieso oft geht es hier auch um die Frage, was bewiesen werden kann. Wer sich auf den Schutz der AGB beruft muss auch beweisen, dass es sich um eine AGB behandelt, außer es liegt eine Beweislastumkehr vor, etwa wenn der Steller der AGB ein Unternehmer ist. Die Formulierung selbst lässt ja auf ein Handeln schließen. Daher kommt es auf eine Gesamtwürdigung an. Wie ist die Klausel formuliert, wurde darüber ernsthaft verhandelt, wie wurde die Klausel in den Vertrag eingebracht usw. Das wäre dann im vollem Umfang aber dann eine Rechtsberatung, die hier nicht geleistet werden darf.

    Ich halte es auch für unwahrscheinlich, dass hier eine Individualvereinbarung vorliegt, aber falls sich der Vermieter darauf berufen sollte, sollte der andere Teil das Wort immerhin mal gehört haben.

  • Der Moment des Auszugs rückt näher.

    Wie gesagt handelte es sich um einen Mietnachtrag, den ich unterschrieben habe. Ein Dokument zur Ergänzung des Mietvertrages.

    Da stand unter anderem auch eine Mieterhöhung drauf und letzter Punkt einer kleinen Liste war eben dieser:

    "Die Mietvertragsparteien sind sich darüber einig geworden, dass die Wohnung bei Auszug des Mieters auf Kosten des Mieters vom Vermieter grundgereinigt wird. Die Grundreinigung bezieht sich auf die gesamte Wohnung innen und außen."

    Hilft das bei der Einschätzung?

  • Das sind jetzt keine neuen Informationen, die du gibst. Somit kann auch nicht mehr gesagt werden, als oben schon geschrieben wurde.

    Wir können nicht einschätzen, ob es sich um eine Individualvereinbarung handelt, denn dazu sind Prüfungen des Einzelfalls nötig, was nur ein Anwalt kann und darf. Es könnte vielleicht eine Individualvereinbarung sein, da du diese ja nicht hättest unterschreiben müssen, außer sie bringt dir Vorteile.

    Die Bezeichnung "Reinigung außen" kann darauf hindeuten, dass es vielleicht unwirksam ist, denn das müßte genauer definiert werden, was außen meint, die Fenster, das Treppenhaus, den Parkplatz. All das ist außen, das ist zu ungenau.

    Die Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, da genauer angeschaut werden muss, wie und warum die Zusatzvereinbarung zustande gekommen ist. Bitte wende dich dazu an einen Anwalt.

    Ich schließe das Thema, da wir aus genannten Gründen nicht weiter kommen.

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