Kündigungsfrist des Untervermieters bei Untermietvertrag

  • Hallo,

    ich bin neu hier im Forum, also sorry, wenn es das Thema bereits gibt, über die Suchfunktion wurde ich nicht fündig.

    Ich wohne seit Dezember zur Untermiete bei einer (ich nehme an) Hauseigentümerin. Nun hat sie mir aufgrund nicht oder nur teils bezahlter Miete (viele Probleme mit dem Jobcenter im Vorfeld) das Mietverhältnis gekündigt. In dem Schreiben steht, dass das Mietverhältnis zum 31.07.2019 gekündigt wird. Ist so eine Frist überhaupt rechtens? Bei einem normalen Mietvertrag sind es ja mind. drei Monate, warum sollte bei Untermiete etwas anderes gelten?

    Vielleicht noch etwas, was wohl dazu gehört. Der Untermietvertrag war befristet auf ein Jahr, in dem Fall bis Anfang Dezember.

    Außerdem fordert sie Summen von über 1000€ innerhalb von 7 Tagen an und hat schon mit einem Anwalt gedroht.

    Ich möchte eigentlich gar nicht so einen Krieg darum machen, aber im Mietvertrag standen auch sachen auf ihrer Seite, die nicht eingehalten wurden. Außerdem wurden mir Nebenkosten Strom/Wasser/Heizung von 50€ pro Monat angerechnet. Ich mag stark bezweifeln, dass diese Summen richtig sind, da ich lediglich das Zimmer benutzt habe und halt das Bad. Ist das rechtens, kann ich dagegen vorgehen? Ist das alles so ohne Nachweise erlaubt?

    Vielen Dank im Voraus,

    Marcel

  • War die Räumlichkeit die du gemietet hast möbliert? Wenn ja kann sich die Kündigungsfrist auf 2 Wochen verkürzen, soweit mir bekannt. Ansonsten beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate.

    Außerdem fordert sie Summen von über 1000€ innerhalb von 7 Tagen an und hat schon mit einem Anwalt gedroht.

    Und wofür?

  • War die Räumlichkeit die du gemietet hast möbliert? Wenn ja kann sich die Kündigungsfrist auf 2 Wochen verkürzen, soweit mir bekannt. Ansonsten beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist 3 Monate.

    Sie war möbliert, ja. Bett, Tisch, Schrank. Verstehe aber nicht, warum das dann bedeutet, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten auf 2 Wochen verkürzt wird...

    Und wofür?

    Das ist die ausstehende Summe bzw. die fehlende Miete, die bis heute fällig wäre.

    Moralisch natürlich die Frage, wenn ich sage, dass ich die Miete nicht selbst zahlen kann, mir dann ein Limit von 7 Tagen zu setzen... Vielleicht lässt sich mit ihr sprechen....

  • Verstehe aber nicht, warum das dann bedeutet, dass die Kündigungsfrist von 3 Monaten auf 2 Wochen verkürzt wird...

    § 573c II BGB gibt Aufschluss.

    Aber wahrscheinlich steht hier eine fristlose Kündigung im Raum aufgrund der Mietschulden. Auch eine fristlose Kündigung bedarf einer Frist, die beläuft sich aber nur auf zwei Wochen, das wäre also bereits ein entgegenkommen. So eine Kündigung würde sich dann aber durch Begleichung aller Mietschulden nochmal heilen, falls diese Möglichkeit nicht bereits in den letzten zwei Jahren genutzt worden ist.

  • Nein, diese Möglichkeit wurde vorher nicht genutzt. Nun ja, ich konnte wie gesagt die letzten Wochen nicht zahlen, da kann ich erst recht nicht jetzt die komplette Summe in 7 Tagen zahlen ^^

  • Das ist die ausstehende Summe bzw. die fehlende Miete, die bis heute fällig wäre.

    Respekt, 1000€ als Untermieter in 6 Monaten auflaufen zu lassen ist schon eine Leistung. Das die Schulden auch nach deinem Auszug auch nicht einfach verschwinden ist die aber klar, oder?

    An deiner Stelle würde ich mal versuchen eine gütliche Einigung mit der Vemieterin zu finden. Wenn du schon nicht sofort alles bezahlen kannst, vieleicht ja wenigstens die hälfte sofort und dannn abstottern? Das könnte etwas Luft verschaffen.

  • Es ist in der bisherigen Diskussion noch eine Sache unter den Tisch gefallen. Und zwar:

    Der Untermietvertrag war befristet auf ein Jahr, in dem Fall bis Anfang Dezember.

    Für den Fall, dass nicht fristlos sondern fristgerecht gekündigt wurde (das ist noch unklar), geschah dies im Sinne einer ordentlichen Kündigung im Sinne des §573 (2) 1 BGB. In diesem Fall hat sich der Vermieter aber auch an einen vereinbarten Kündigungsausschluss (oder Zeitmietvertrag, je nachdem was es ist) zu halten. Vorzeitig kann man dann nur kündigen, wenn man das außerordentlich, also fristlos tut.

  • Respekt, 1000€ als Untermieter in 6 Monaten auflaufen zu lassen ist schon eine Leistung. Das die Schulden auch nach deinem Auszug auch nicht einfach verschwinden ist die aber klar, oder?

    An deiner Stelle würde ich mal versuchen eine gütliche Einigung mit der Vemieterin zu finden. Wenn du schon nicht sofort alles bezahlen kannst, vieleicht ja wenigstens die hälfte sofort und dannn abstottern? Das könnte etwas Luft verschaffen.

    Ja natürlich ist das klar. Und da die Miete 300€ betrug, waren das Mieten für jetzt Juli, Juni und Mai, im Mai bis März gab es seitens des Jobcenters nur einen Teil, der bis heute immer wieder angekündigt wurde, dass er kommt...


    Es ist in der bisherigen Diskussion noch eine Sache unter den Tisch gefallen. Und zwar:

    Für den Fall, dass nicht fristlos sondern fristgerecht gekündigt wurde (das ist noch unklar), geschah dies im Sinne einer ordentlichen Kündigung im Sinne des §573 (2) 1 BGB. In diesem Fall hat sich der Vermieter aber auch an einen vereinbarten Kündigungsausschluss (oder Zeitmietvertrag, je nachdem was es ist) zu halten. Vorzeitig kann man dann nur kündigen, wenn man das außerordentlich, also fristlos tut.

    Die Kündigung ging am 3. Juli ein mit dem Titel "Kündigung des Mietverhältnisses", woran erkenne ich eine fristlose Kündigung? Das Wort an sich kam im Text nicht vor :D

  • woran erkenne ich eine fristlose Kündigung?

    Üblicherweise wird das in Kündigungen als fristlose bezeichen und/oder man bezieht sich auf §543 (2) 3 BGB.

    gab es seitens des Jobcenters nur einen Teil, der bis heute immer wieder angekündigt wurde, dass er kommt

    Sinn unseres Sozialsstaates ist es unter anderem zu vermeiden, dass Menschen wohnungslos auf der Straße sitzen müssen, außer sie wollen das. Das bedeutet, eine der Aufgaben der Jobcenter ist es, das zu vermeiden. Man darf die Mitarbeitern dort also durchaus mal eindringlich darauf hinweisen, dass aufgrund der rückständigen Zahlungen eine fristlose Kündigung droht, was ja nicht im Sinne der Sozialgesetze ist. Leider muss man bei manchen Jobcentern zwingens etwas hartnäckig sein. Und nur wenn man sich nachweisbar intensiv darum gekümmert hat, kann ein Vermieter einem Mieter keine Pflichtverletzung vorwerfen. Die Forderung gegen das Jobcenter zieht also größere Kreise als man es zunächst annehmen mag.

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