Respekt, 1000€ als Untermieter in 6 Monaten auflaufen zu lassen ist schon eine Leistung. Das die Schulden auch nach deinem Auszug auch nicht einfach verschwinden ist die aber klar, oder?
An deiner Stelle würde ich mal versuchen eine gütliche Einigung mit der Vemieterin zu finden. Wenn du schon nicht sofort alles bezahlen kannst, vieleicht ja wenigstens die hälfte sofort und dannn abstottern? Das könnte etwas Luft verschaffen.
Ja natürlich ist das klar. Und da die Miete 300€ betrug, waren das Mieten für jetzt Juli, Juni und Mai, im Mai bis März gab es seitens des Jobcenters nur einen Teil, der bis heute immer wieder angekündigt wurde, dass er kommt...
Es ist in der bisherigen Diskussion noch eine Sache unter den Tisch gefallen. Und zwar:
Für den Fall, dass nicht fristlos sondern fristgerecht gekündigt wurde (das ist noch unklar), geschah dies im Sinne einer ordentlichen Kündigung im Sinne des §573 (2) 1 BGB. In diesem Fall hat sich der Vermieter aber auch an einen vereinbarten Kündigungsausschluss (oder Zeitmietvertrag, je nachdem was es ist) zu halten. Vorzeitig kann man dann nur kündigen, wenn man das außerordentlich, also fristlos tut.
Die Kündigung ging am 3. Juli ein mit dem Titel "Kündigung des Mietverhältnisses", woran erkenne ich eine fristlose Kündigung? Das Wort an sich kam im Text nicht vor ![]()