Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage. Ich habe eine Mieterhöhung bekommen mit der Begründung von drei ähnlichen Wohnungen. In meinem Wohnort existiert jedoch ein qualifizierter Mietspiegel, der die Erhöhung nicht rechtfertigt.
Ich habe im Internet Aussagen gefunden, dass der Vermieter sich auf einen qualifizierten Mietspiegel berufen muss falls einer vorliegt. Ist das richtig ?
Grüße