Beiträge von tamez94

    Hallo,

    folgendes Szenario.

    Der Mieter "M" zog vor 4 Jahren in die Mietwohnung des Vermieters "A". Dieser hat die Wohnung an "B" verkauft. Der Mietvertrag des M wurde von A an B übertragen.

    M hat die Wohnung gekündigt, ist ausgezogen und hatte die Wohnungsübergabe mit B. Dabei wurde von keiner Seite ein Protokoll angefertigt. Die Schlüssel wurden von M an B übergeben. B hat die Wohnung überprüft und keine Mängel festgestellt oder bei M gemeldet.

    Am Tag nach der Übergabe meldete B an M per Mail, dass eine Delle im Laminatboden sei und 100 € von der Kaution bei B verbleiben sollen, um den Schaden zu beheben. M ist damit einverstanden.

    Einen weiteren Tag später gibt B dem M telefonisch Bescheid, dass die Tür des Kühlschranks zerkratzt sei und eine Delle habe und die Tür wenn möglich ausgetauscht werden soll, wenn das nicht möglich ist, der ganze Kühlschrank. Zudem seien drei Fließen in der Küche beschädigt.

    B hat die Kaution dem M bereits unter Abzug der 100 € für die Delle im Laminat überwiesen und kündigt nun an, dass die Reparaturkosten oder Entschädigungskosten durch den M zu tragen seien.

    Was ist eure persönliche Meinung zu diesem Szenario? Muss der M eine ggf. folgende Forderung für Kühlschrank und Fließen begleichen? Oder seht ihr das außerhalb der Verantwortung des M, da die Mängel dem Vermieter B erst nach Übergabe aufgefallen sind.

    Ich bin gespannt auf eure Meinung!

    Hallo zusammen!

    Vorab - dieses Thema passt vermutlich genau so gut in "Instandhaltung und Reparaturen", da der Fokus aber auf der Tatsache der verweigerten Abnahme der Wohnung liegt, habe ich es in "Kündigung" gepackt :)


    Einer Person A wird die Abnahme der Wohnung beim Abnahmetermin mit dem Vermieter verweigert. Grund dafür ist, dass an den Wänden stellenweise leichte dunkle Schattierungen oder Striche zu sehen sind. Jedoch ohne genaues Hinsehen sind diese bemängelten Stellen mit bloßem Auge bei normalem Licht kaum erkennbar, wenn man nicht danach sucht. A ist Laie und hält die Schattierungen und Striche für gewöhnliche Abnutzung, die in einer Wohnung stattfindet, wenn Menschen darin leben.


    Die Schattierungen/Striche sind an den Stellen, wo einmal Möbel standen, die die Wand berührt haben oder irgendwann mal etwas die Wand berührt hat. Damit sind sie überwiegend auf Bodenhöhe. Teilweise ist auch die Wandfarbe neben den Steckdosen und Lichtschaltern nicht mehr glänzend weiß.

    Nun wird Person A dazu aufgefordert zu streichen. Es ist wohl nicht ausreichend die entsprechenden Stellen zu überstreichen, da man dann ja wiederum erkennen dürfte, dass nur nachgebessert wurde, also müsste man alles streichen. Die komplette Wohnung aufgrund dieser kleinen Mängel zu streichen hält A jedoch für unverhältnismäßig. A hat in der Wohnung gerade einmal 8 Monate verbracht.

    Es handelte sich um einen Erstbezug, bei Einzug waren alle Wände somit frisch gestrichen und neu. Allerdings mussten noch viele Nacharbeiten gemacht werden bzw. wurden nicht durchgeführt. Bspw. fiel regelmäßig das Wasser bzw. Warmwasser aus, ebenso der Strom, lange Zeit fehlte ein Geländer am Treppenaufgang zur Wohnung und am Balkon. Diese und weitere Mängel waren Gründe für die fristgerechte Kündigung.


    Die Vermieterin ist unkooperativ und nicht bereit auf einer sachlichen Ebene zu sprechen.


    Wie seht ihr die Situation?

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