hallo und guten Tag
mal in einem fiktiven Fall angenommen, eine Dame, 85, hat gegenüber ihrer Schwester in zwei gleichen Wohnungen auf dem Flur gelebt bei einer Wohnungsgesellschaft in Frankfurt seit 50 Jahren (uralt Mietvertrag, sicher mit den damaligen Schönheitsreperaturbestimmungen). Die Schwester ist nun verstorben. Die Dame räumt deren Wohnung. Die Nutzung beider Wohnungen erfolgte stets vertragsgemäß, also ohne jede Schadensverursachung, die über den normalen Gebrauch der Mietsache hinausgeht.
Nun erklärte die Gesellschaft, sie (Erbin), müsse die Wohnung der Schwester renovieren und so zurückgeben.
Kann denn gemäß der neuen Rechtslage eine solche Forderung an die Schwester gestellt werden? Man möchte ja meinen, dass sich eine solche Gesellschaft keine unrechtmäßigen Forderungen erlaubt, da sie täglich mit solchen Dingen zu tun hat oder?
danke für einen Hinweis