Beiträge von nouvaleur

    guten Tag

    bitte um Rat in diesem Fall:

    Wohnhaus einer W-Gesellschaft mit ca 12 Parteien.

    Gewissenlose Mieter stellen ihre ausrangierten Möbel in den 2. Fahradkeller. Aus den Augen. aus dem Sinn. Wenn die Gesellschaft das bemerkt, bekommen alle ein Schreiben, in dem steht: Wenn bis dann und dann nicht geräumt, räumen wir und setzen es allen Mietern auf die Nebenkosten, sozusagen als Sippenhaft, wie früher.

    Ich habe es aber selbst nicht getan und sehe nicht ein, dass ich mitzahlen soll.

    Frage: eigentlich müsste die Gesellschaft den Täter ermitteln und ihn zahlen lassen, kann sie aber nicht, das ist klar. Dann müsste sie aber die Kosten selbst tragen, wie ich meine.

    Wie ist die Rechtslage?

    danke Fruggel

    eine Mitbenutzung ist nicht ausgeschlossen worden, aber auch nicht explizit erwähnt. Daher gilt: Mitbenutzung nach Absprache (denke ich). Zu den Betriebskosten, die umgelegt werden können: Wartungsarbeiten an der Heizanlage z.B., und sonstige Wartung an Gemeinschaftseinrichtungen wurden immer umgelegt auch bei den Wohnungsgesellschaften. Reparaturen muss ich aus der Kaltmiete bezahlen, das ist klar.

    Von einer Gartenumlage ist nirgends die Rede gewesen. Es wäre halt die Frage, ob ich z.b. einen Pauschbetrag von 400€ im Jahr nachträglich einführen kann.

    Gruss an Kundige

    Ich habe ein Dreifamilienhaus, mit einer selbstbewohnten Wohnung. Dahinter liegt ein ca 300qm grosser Garten, den ich bisher selbst und in Eigenarbeit gepflegt habe, mit allem was durch Unkraut und laubwerfenden Bäumen dazugehört.

    Nun sehe ich nicht mehr ein, dass die beiden anderen Mietparteien den schönen Anblick zum Nulltarif geniessen dürfen zu Lasten meiner Arbeit. Kurzum: Ich würde gern einen Pauschalbetrag pro Jahr auf die Nebenkosten umlegen, wie es jede Wohnungsgesellschaft für die Pflege des Aussenbereichs zu tun pflegt, allerdings durch Firmen.

    Problem: Ich möchte keinen Generalauftrag an eine Gartenfirma geben, die mir dann einen Jahresbetrag abknöpft, bei dessen Umlage die Mieter vermutlich weglaufen würden. Frage: kann ich einen Pauschbetrag umlegen, der sicher weitaus geringer ist als ein kommerziell abgerechneter Aufwand? Gibt es dafür irgendwelche Massstäbe und rechtliche Hinweise? In den Mietverträgen ist darüber nichts erwähnt. Kann man mit Einverständnis der Mieter weiterkommen? Vermutlich wäre das die besten Lösung, aber das kann schiefgehen.

    mfg

    Also ich hörte von anderen Häusern, dass die Verwaltung die Reinigung beauftragt hat und die Mieter mussten zahlen. Im Mietvertrag steht wohl (muss noch mal nachsehen), dass die Reinigungspflichten den Mietern auferlegt sind per Hausordnung. <<<Kosten dürfen somit also nur von den Mietern verlangt werden, die trotz Aufforderung der Pflicht nicht nachkommen<<<.Da es Hausmeister nur noch zum An-und Abmelden einer Wohnung gibt, kann der Vermieter praktisch nicht feststellen, wer nicht reinigt, um solchen Schadenersatz aufzubrummen. Denunziationen solcher Mieter durch Pflichtbewusste ist witzlos.

    Trotzdem finde ich es nicht richtig, dass auch kleine Wohnungen in gleicher Weise zahlen sollen, aber ok, wenn es so ist...

    gute Tag an alle

    Die Reinigung der Treppe(n) durch die ehrenwerte Mieterschaft ist ein leidiges Thema.

    Angenommen der Vermieter beauftragt wegen der Zustände eine Reinigungsfirma, wie werden dann die Kosten umgelegt? Es gibt versch. Wohnungsgrössen - von $ Zimmer bis zu Einzimmerwohnungen. Kann man erwarten, dass die Kostenumlage nach Wohnungsgrösse erfolgt, da ja in einer grossen Wohnung mutmasslich mehrere Personen wohnen?

    danke

    guten Tag an Kundige

    Ein Vermieter hat in seinem Haus unter anderem ein Cafe vermietet an eine Betreiberin. Diese nutzt die gelbe und braune Tonne weit überwiegend aufgrund ihres Geschäfts. Diese Tonnen müssen trotz Leerung von Seiten der städtichen Entsorgung danach gereinigt werden, da sonst wegen der Speisereste üble Gerüche und Befall durch Ungeziefer entstehen. Wegen der baulichen Verhältnisse stehen die Tonnen leider im Kellergeschoss und werden zur Leerungzeit nach draussen befördert.

    Der Vermieter hat die Betreiberin des Cafes aufgefordert, diese notwendige Reinigung regelmässig durchzuführen, was diese verweigert. Ein schriftlicher Mietvertrag, in dem dies hätte geregelt werden müssen, ist nicht vorhanden.

    Frage: kann er diese Forderung dennoch stellen und durchsetzten, wie?

    danke für Hinweise

    danke

    ein Mietvertrag liegt, wie gesagt, nicht vor. Die Zahl der Dübel kann 30-40 betragen. Schönheitsrep. brauchte er also nicht machen, das ist klar. Also kann man auch nicht die Entfernung der Dübel mit Verputz der Stellen erwarten. Mehr steht ja auch nicht zur Debatte.

    Die Gurte sind sicher nur regulär von ihm benutzt worden. Wenn die also am Ende defekt sind ist das Vermietersache. Er hat ja nichts beschädigt durch unsachgemässe Verwendung.

    Kann mit der Kleinreparaturklausel etwas von ihm verlangt werden? Ohne Vertragsvereinbarung diesbezüglich?

    Entschuldigung, ich hatte mich vlt nicht klar ausgedrückt.

    Der Sohn ist Erbe und am kommenden Mittwoch soll die Wohnungsrückgabe erfolgen und da ist es eben meine Frage:

    1. Müssen die Dübel entfernt und die Löcher von ihm verputzt werden? Das kenne ich so von früher (aus der Mietrechtssteinzeit) als Mieterpflicht bei der Rückgabe, damit die Wohnung gleich wieder vermietet werden kann.

    2. Die Gurtboxen sind also verbraucht und müssen teilweise ersetzt werden. Es sind Dinge, die der Mieter lfd in der Hand hatte. Spielt das keine Rolle (mehr)? Es ist doch ein Schaden, den der Mieter, wenn auch unbeabsichtigt, dem Vermieter hinterlässt.

    Guten Morgen

    Es liegt fogendes vor: ein geschriebener Mietvertrag war/ist nicht vorhanden. Der alte Herr (Mieter) ist verstorben, der Sohn gibt die Wohnung zurück.

    Zustand: jede Menge Düberllöcher nicht verschlossen. In einem Raum grobe festsitzende Vermutzung am Fußboden. Mehrere Rolladen mit schadhaftem Aufwicklern (Gurte werden nicht mehr eingezogen).

    Fragen: es gilt wegen fehlendem schriftlichen Vertrags das BGB. Ist damit auch das Recht der lfd Rechsprechung nicht gültig?

    Muss trotzdem der Sohn für einen Verschluss der Dübellöcher sorgen und die vom Mieter durch den lfd händischen Gebrauch eingetretenen Defekt der Gurtwickler einstehen?

    danke für Hinweis

    hallo und gruss

    Ein Mieter meldet dem V, dass an der Balkontüre erneut die Scharniere nicht mehr richtig gehen. V hat den Verdacht einer ruppigen Behandlung derselben, da erst vor kurzem repariert wurde, kann es aber nicht beweisen. Gewährleistung nicht möglich, da Reparatur vorher nicht durch Fachfirma erfolgte, sondern durch fachlich versierte Bekannte, also schwarz.

    Im Mietvertrag steht eine Grundbeteiligung des Mieters von 100 Euro für Kleinreparaturen. Greift diese Regelung hier überhaupt? Mieter lehnt jede Zahlung seinerseits ab.

    Wie ist der Fall zu sehen?

    danke

    heisst also: wenn in dem Mietvertrag vor 50 Jahren drinsteht, dass der Mieter beim Auszug eine Endrenovierung machen muss, hat die neuere Rechtsprechung keinen Einfluß darauf? Fällt mir etwas schwer zu glauben, aber hier sind ja die Fachleute.

    Werde jetzt jedenfalls mal einen tiefen Blick in der alten Vertrag nehmen.

    da verstehe ich nur nicht: egal was ursprünglich mal in diesem Mietvertrag stand oder jetzt in der AGB der Gesellschaft steht - es gibt doch eine neue Rechtsprechung, die die Renovierungspflichten geregelt hat und da muss doch nicht pauschal am Ende renoviert werden, wenn ein vertragsgemäßer Gebrauch mit den üblichen Gebrauchsspuren der Wohnung vorliegt. Der Nachmieter muss renovieren, so habe ich das verstanden. Ist das falsch?

    hallo und guten Tag

    mal in einem fiktiven Fall angenommen, eine Dame, 85, hat gegenüber ihrer Schwester in zwei gleichen Wohnungen auf dem Flur gelebt bei einer Wohnungsgesellschaft in Frankfurt seit 50 Jahren (uralt Mietvertrag, sicher mit den damaligen Schönheitsreperaturbestimmungen). Die Schwester ist nun verstorben. Die Dame räumt deren Wohnung. Die Nutzung beider Wohnungen erfolgte stets vertragsgemäß, also ohne jede Schadensverursachung, die über den normalen Gebrauch der Mietsache hinausgeht.

    Nun erklärte die Gesellschaft, sie (Erbin), müsse die Wohnung der Schwester renovieren und so zurückgeben.

    Kann denn gemäß der neuen Rechtslage eine solche Forderung an die Schwester gestellt werden? Man möchte ja meinen, dass sich eine solche Gesellschaft keine unrechtmäßigen Forderungen erlaubt, da sie täglich mit solchen Dingen zu tun hat oder?

    danke für einen Hinweis

    Golum

    angenommen es ist nichts im Mietvertrag geregelt. Denke es müsste nach Personen verteilt werden (z.b. 2 Personen in einer Partei - doppeltes Abwasser gegenüber einer Person pro Mietpartei) oder?

    Wie könnte das Cafe dabei berechnet werden? Der Renitente wird sich an jedem Haar in der Suppe aufhängen.

    @darkshadow

    es wäre vermeidbar gewesen. Der Vermieter war wegen Alter hoffnungslos überfordert und hat jetzt Hilfe.

    Kann man nun nicht einfach bezgl 2018 eine korrekte Abrechnung machen mit Zahlungsverpflichtung aller Mieter auch des Renitenten?

    Auf die fehlenden Zahlungen der vergangenen Jahre verzichtet der V.

    Sehr geehrte Fachkundige

    In einem Mietshaus sind 3 Mietparteien mit unterschiedlichen Personenzahlen pro Mietpartei und ein Cafe mit Backstube untergebracht.

    1. Von dem Wasserversorger wird eine Gesamtrechnung für sog. Schmutzwasser gestellt. Frage: wie ist das in der Nebenkostenabrechnung umzulegen? Nach Mietpateien oder nach der jeweiligen Personenzahl pro Mietpartei.

    2. Falls eine Mietpartei für vergangene Jahre durch einen Irrtum des Vermieters nur 16 Euro Nebenkosten pro Monat bezahlt hatte und sich nun weigert, für das vergangene Jahr die auf ihn entfallenden Nebenkosten zu zahlen - was stellt eine solche Weigerung mietrechtlich dar? Kündigungsgrund nach Abmahnung? oder muss auch wegen dieser Sache erst zum Gericht gegangen werden?

    danke für Hinweise

    danke Köbes.

    wenn einer der beiden Mieter aus agressiver Eigensinnigkeit (solche Leute gibt es) die Anpassung nicht zahlen will, muss ich sie mir wohl in einem Gerichtsverfahren anerkennen lassen. Ich würde gern eine solche Klage gern selbst zu Protokoll der G-Stelle abgeben.

    Wie muss ich das schreiben?

    Vorschlag:

    Ich verklage hiermit den Herrn ...., Mieter in meinem Hause...., die rechtmässigerweise von mir angehobene Grundmiete ab.... zu zahlen.

    vorgelgt wird von mir das Schreiben vom.... mit Begründung an den Beklagten, nebst den Nachweis, dass die Grundmiete schon zwei Jahrzehnte nicht angepasst wurde.

    Den aktuelle Mietspiegel für den Ort.... fürge ich hiermit bei,

    Ich beantrage:

    1. Das Gericht folgt meinem Antrag

    2. Dem Beklagten werden die Kosten des Verfahrens auferlegt

    3. Für die bisher nicht gezahlte Miete bitte ich das Gericht, diese Forderung für vollstreckbar zu erklären

    kann man das so einreichen (bin kein Jurist)?

    gruss

    guten Tag

    kurze Frage: wenn eine Miete 20 Jahre nicht mehr erhöht wurde und z.Z. 6,20 € pro qm beträgt und der Mietspiegel für diesen Ort bei 7,50€

    liegt - um wieviel kann jetzt zulässigerweise erhöht werden?

    danke für eine Auskunft

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