Guten Tag in die Runde.
Wir haben letzten Monat (23.04.2019) ein Schreiben zwecks Mieterhöhung (gestiegener Verbraucherpreisindex) erhalten.
Nun ist es so, das wir eh umziehen möchten und auch schon eine Wohnung gefunden haben, welche wir bald beziehen können. Passt ja bestens. Morgen unterschreiben wir den neuen Mietvertrag.
Überprüft mal bitte meine Rechnung:
Sonderkündigung nach BGB § 561 bis ende Mai zum Vermieter, von da an noch 2 Monate.
Also muß ich noch Juni und Juli die Miete der alten Wohnung begleichen.
Stimmt das so?
Dann die Frage Nummer 2:
Insbesondere kann der Vollmachtnehmer: 3. Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge abschließen und kündigen...
Das Haus gehört Firma 1, welche eine Verwaltervollmacht mit Firma 2 vereinbart hat.
Also geht meine Kündigung an die bevollmächtigte Firma oder?
ICH DANKE SCHONMAL FÜR EURE ZEIT!!!