Ja ich weiß, das hattest du oben schon geschrieben. Der Satz räumt dir nicht die Möglichkeit ein, die Arbeit wahlweise selbst durchzuführen. Hierin liegt das Problem.
Reinigungspauschale bei möbilierter Wohnung
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tim_palmolife -
2. Mai 2019 um 22:06 -
Erledigt
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In Ordnung wäre es ja dann, mir die Möglichkeit der Reinigung einzuräumen. Allerdings mit welchem Anspruch? Besenrein oder dem Niveau der Reinigungsfirma entsprechend?
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Der Umfang der Reinigungsarbeiten hätte in einer korrekten Vereinbarung im Vertrag genau definiert werden müssen. Da diese Vereinbarung fehlt, besenrein. Das bedeutet, kein Müll, keine groben Verunreinigungen.
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Danke!
Da ist der Streit jetzt schon vorprogrammiert. Ich finde da sollte sich der Eigentümer dann mit der Agentur auseinandersetzen, diese hat schließlich den Vertrag aufgesetzt.
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