Reinigungspauschale bei möbilierter Wohnung

  • Ja ich weiß, das hattest du oben schon geschrieben. Der Satz räumt dir nicht die Möglichkeit ein, die Arbeit wahlweise selbst durchzuführen. Hierin liegt das Problem.

  • Der Umfang der Reinigungsarbeiten hätte in einer korrekten Vereinbarung im Vertrag genau definiert werden müssen. Da diese Vereinbarung fehlt, besenrein. Das bedeutet, kein Müll, keine groben Verunreinigungen.

  • Danke!

    Da ist der Streit jetzt schon vorprogrammiert. Ich finde da sollte sich der Eigentümer dann mit der Agentur auseinandersetzen, diese hat schließlich den Vertrag aufgesetzt.

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