Danke!
Da ist der Streit jetzt schon vorprogrammiert. Ich finde da sollte sich der Eigentümer dann mit der Agentur auseinandersetzen, diese hat schließlich den Vertrag aufgesetzt.
Danke!
Da ist der Streit jetzt schon vorprogrammiert. Ich finde da sollte sich der Eigentümer dann mit der Agentur auseinandersetzen, diese hat schließlich den Vertrag aufgesetzt.
In Ordnung wäre es ja dann, mir die Möglichkeit der Reinigung einzuräumen. Allerdings mit welchem Anspruch? Besenrein oder dem Niveau der Reinigungsfirma entsprechend?
Wortlaut des Vertrages: "Am Ende der Mietzeit ist die Wohnung besenrein zu übergeben. Es werden dem Mieter 125 € zzgl. der gesetzlichen Mwst (für 5 Stunden Reinigungszeit) seitens des Reinigungsunternehmens in Rechnung gestellt.
Die Agentur besteht nicht mehr auf die Reinigungspauschale, sondern lediglich noch auf eine professionelle Reinigung. Kann darauf bestanden werden, dass die Wohnung blitzeblank übergeben wird?
Natürlich würde eine Reinigungsfirma auf einem höheren Niveau putzen als ich (z.B. Fenster) Muss ich also folglich die Reinigungskosten übernehmen?
Die Agentur hat nun den Ball weitergegeben an den Vermieter.
Dieser sieht von der Reinigungspauschale ab und möchte nachdem ich ausgezogen bin eine Reinigungsfirma beauftragen und mir die Kosten in Rechnung stellen. Bei erfolgter Zahlung erhalte ich dann meine Kaution zurück. Gut finde ich das nicht.
Eigentlich möchte ich mich um die Reinigung selbst kümmern und auch meine Kaution nach der Wohnungsübergabe erhalten und nicht erst nach erbrachter Reinigungskostenübernahme meinerseits.
Dem Abzug von der Kaution habe ich widersprochen. Als Antwort kam die Mail seitens der Agentur an den Eigentümer der Wohnung mit der Aufforderung mir die Kaution erst nach beglichener Reinigungsrechnung zu erstatten. Also erst wenn ich die Reinigung erstattet habe, würde mir die Kaution überwiesen werden.
Danke für den Hinweis!
Was ist jetzt zu tun? Ich werde schriftlich per Email dieser Klausel widersprechen und abwarten, was zurückkommt.
Das war ja zu erwarten. Für die Agentur ist es natürlich sehr viel einfacher, das Geld von der Kaution abzuziehen, weil dann müsstest du rechtliche Schritte wie das Mahnverfahren oder gleich ein gerichtliches Verfahren einleiten.
Das meiste bezieht sich nur auf Schönheitsreparaturen, wie Streichen und renovieren. Sollte aber auch hier anwendbar sein.
Unwirksamkeit einer Fachhandwerksklausel
Vorsorglich noch der Hinweis, dass das nur gilt. wenn es sich auch um eine AGB handelt, davon bin ich ausgegangen, weil du selbst von Klausel gesprochen hast.
Dieser Punkt steht im Mietvertrag unter "§12: Rückgabe der Mietsache".
Ich habe dem Abzug von der Kaution per Email widersprochen.
Die Agentur lässt sich jedoch nicht auf eine selbstvorgenommene Reinigung ein, dies hatte ich schon vor Einzug thematisiert. Gibt es zu dieser Thematik eine Rechtslage oder Rechtsprechungen?
Vielen Dank für die Rückmeldungen!
Die Agentur hat mir unterbreitet, dass die Reinigungskosten von der Mietkaution abgezogen werden. Kann ich dem widersprechen?
Liebes Forum,
Ich bewohne derzeit eine 40qm möbilierte Wohnung, die von einer Agentur vermietet wird. Eigentümer ist nicht die Agentur.
Da ich nach drei Monaten jetzt ausziehen werde, stellt sich mir folgende Frage bzw. Problem:
Im Vertrag gibt es eine Reinigungsklausel. Laut dieser soll ich die Wohnung besenrein übergeben und 125€ (zzgl Mwst) für eine Reinigungsfirma berappen. Es werden pauschal 5 Stunden Reinigungsaufwand veranschlagt.
Ich finde das sehr heftig und stelle diese Klausel in Frage. Ist dies rechtens? Ich finde diese Klausel, gelinde gesagt, Wucher.
Danke und liebe Grüße.
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