Hallo Zusammen!
Ich bin neu hier im Forum und hatte bisher auch noch keine mietrechtlichen Probleme, die ich mit ein bisschen Recherche nicht selber lösen konnte.
Nun ist dieses mal die Sachlage etwas komplizierter:
Meine Freundin und ich sind letzten September in eine Wohnung gezogen, welche normalerweise zimmerweise als WG vermietet wird. Wir haben beide seperat einen Mietvertrag für jeweils ein Zimmer mit den Vermietern geschlossen. Beide sind befristete Mietvertäge.
In den Verträgen steht jeweils: "Das Zimmer dient dem Mieter für den vorübergehenden Gebrauch während seines/ihres Studiums an der Hochschule (Name der Hochschule). Das Mietverhältnis beginnt zum 01.09.2018 und endet voraussichtlich zum 1.03.2021"
Weiter steht im Paragraph Kündigung, Fristen folgendes:
"1. Das Mietverhältnis ist befristet.
2. Beide Parteien können das Mietverhältnis außerordentlich spätestens am 15. eines Monats zum Ende des folgenden Monats kündigen, wenn der Grund für die Vermietung zum vorübergehenden Gebauch weggefallen ist.
3. Die Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist (fristlose Kündigung) richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften"
Wir waren damals ein wenig unter Zeitdruck und durch relativ viele Absagen unter Zugzwang, sodass wir auf gut Glück die erste Zusage angenommen haben, ohne uns ordentlich mit dem Mietvertrag zu befassen, was im Nachhinein total dumm war. Nun gut leider wurde uns relativ schnell bewusst, dass wir mit den Vermietern nicht gerade gut klar kommen, vor allem für meine Freundin ist es sehr belastend, da sie sich eigentlich auf ihr Studium konzentrieren will, aber ständig wegen Sinnlosigkeiten und Kleinigkeiten an die Vermieter gerät.
Jetzt haben wir beschlossen, dass wir da am liebsten früher als später wieder raus wollen. Ich habe ein wenig im Internet recherchiert und zwecks des befristeten Vertrags eine Regelung gefunden, dass eine Befristung nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, von denen keine das Studium an einer Hochschule beinhaltet. Nun weiß ich aber nicht in wie weit ich mich darauf verlassen kann, da es ja anscheinden häufig befristete Verträge gibt. Und falls die Befristung unrechtens ist, wie verhält es sich dann mit der Kündigungsfrist, die ja an den Grund für die Vermietung gekoppelt ist?
Also meine konkreten Fragen sind:
Müssen wir uns an die Befristung halten? Wenn nein, wie verhält es sich dann mit der Kündigungsfrist? Und wenn doch, gibt es dann trotzdem Möglichkeiten "sauber" aus dem Mietvertrag rauszukommen oder müssen wir uns da irgendwie rausmogeln oder gar die nächsten zwei Jahre dort ausharren?
Jede Antwort ist hilfreich und Danke schon mal für die Hilfe!
Viele Grüße