Befristeter Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer - Hausbesitzerin verbietet Übernachtbesuch

  • Liebe Community,

    ich benötige dringend und schnellstmöglich eure Hilfe.

    Ich habe einen befristeten Mietvertrag für ein möbliertes Zimmer abgeschlossen.

    Dieser beinhaltet unter anderem:

    §1 Mietsache
    Im Einfamilienhaus des Vermieters in .... wird zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Mieter vermietet:
    1 Zimmer ...

    Jetzt habe ich gestern bei der Schlüsselübergabe erfahren, dass die Vermieterin (Besitzerin des Hauses) nicht möchte, dass jeglicher Besuch übernacht bleibt, da Sie die Leute nicht kennt und Ihr Haus auch voll privater Gegenstände ist.

    Ehrlich gesagt fällt es mir moralisch schwer, trotzdem Besuch übernacht zu haben, wüsste aber dennoch sehr gerne wie es rechtlich gesehen ist. Greift hier genauso das Besuchsrecht trotz der Formulierung "ausschließlichen Benutzung an den Mieter"?

    Eine Antwort darauf würde mir sehr weiterhelfen!

    PS:

    Dann hätte ich noch eine weitere Frage bezüglich der Kündigung.

    Wir haben einen wirklich sehr einfach formulierten Vertrag abgeschlossen.

    §2 Mietdauer

    Der Mietvertrag läuft vom ... bis ...

    Er ist nur vorübergehend und bedarf daher keiner besonderen Kündigung. Der Vertrag ist nicht verlängerbar, weil alle Räume des Hauses nach Beendigung des Mietverhältnisses wieder vom Vermieter alleine genutzt werden.

    Wie sieht es damit aus? Darf ich oder Sie einfach kündigen? Gibt es irgendeine Frist?

    Daaanke!

    Herzlichen Dank, viele Grüße!

    PS eingefügt und einen Beitrag gelöscht

    Grace

  • Greift hier genauso das Besuchsrecht trotz der Formulierung "ausschließlichen Benutzung an den Mieter"?

    Eine Einschränkung des Besuchsrecht ist kaum möglich. Außer bei Störung des Hausfriedens, Überbelegung ect. Du darfst also grundsätzlich Gäste bei dir auch übernachten lassen. Wenn die Vermieterin nicht möchte das fremde Leute in ihrem Haus sind, sollte sie kein Zimmer untervermieten, denn der Mieter hat Rechte.

    Wie sieht es damit aus? Darf ich oder Sie einfach kündigen? Gibt es irgendeine Frist?

    Weder du noch sie kann ordentlich Kündigen. Einer außerordentliche Kündigung ist bei Dauerschuldverhältnissen aber immer möglich. Das Mietverhältnis endet hier mit Zeitablauf.

  • Das ist eine wirksame Befristung. Gekündigt werden kann hier nur außerordentlich (fristlos) aus wichtigem Grund.


    Greift hier genauso das Besuchsrecht trotz der Formulierung "ausschließlichen Benutzung an den Mieter"?

    Das bedeutet lediglich das der Mieter keine weiteren Personen bei sich wohnen lassen darf.

    Gegen Besuch, auch über Nacht, kann die Vermieterin nichts machen.

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