In meiner Abrechnung werden jedes Jahr 2% Umlage-Betriebskostenausfallwagnis abgezogen.
Als wir damals die Wohnung bezogen haben brauchten wir einen WBS Schein
Wir haben aber , als wir den Mietvertrag unterschrieben haben auch eine Mietkaution hinterlegen müssen.
Im Netz habe ich gefunden, dass wenn ein Betriebskostenausfallwagnis berechnet wird, dass dies schon in meiner monatlichen Mietzahlungen enthalten sein sollte und diese nicht in der Betriebskostenabrechnung extra noch nicht mit einfließen darf.
Darf es berechnet werden?
Bitte nicht in alte Themen neues Thema und
Dokumente als PDF über Dateianhänge des
Forum hochladen. Gelöscht
Grace