Frage zur Versicherungshaftung

  • Hallo zusammen, folgender Sachverhalt:

    Bei uns wurde eine Verstopfung im Badezimmer mittels Hochdruckschlauch beseitigt. Dabei kam es zu einem massiven Fäkalienwasser Rücklauf (wir hatten vorsorglich mit vielen Handtüchern auf dem Boden das Schlimmste verhindern können). Dennoch gelang es einem nicht geringen Teil des "Wassers" sich einen Weg in die darunter liegende Küche zu suchen, an der Küchenwand herunter zu laufen (welches von uns erst eine gute Stunde später entdeckt wurde).

    Ceranfeld, Spüle inkl die dazugehörigen Umbauschränke waren etwa 1-2 mm bedeckt von Fäkalienwasser und es drang auch in das Holz der Unterschränke ein. Für uns sind diese Dinge somit unbrauchbar geworden. Wessen Versicherung muss für den Wiederbeschaffungswert aufkommen? Die des Vermieters?

    Um aufkommende Fragen vorab zu klären: Holzhaus Baujahr um die 1920er rum, Holzdecke mit Schüttung, Wände Innenbereich Gipskarton, mangelnde bis keine Abdichtungen an den Stossstellen Wand/Decke.... War bei Einzug so gegeben.

    Danke für die Antworten! :)

  • Danke für die Antwort!

    Stellt sich mir nur folgende Frage:

    Das Wasser konnte nur deswegen in die darunter liegende Küche rinnen, weil im Bad mal irgendwann Fliesenarbeiten getätigt wurden (Vormieter/Vermieter) und genau an einer Stelle keine bis mangelnde Abdichtung verarbeitet wurde. Haftet da dann nicht evtl doch die Versicherung des Vermieters oder gar des Vormieter? Jenachdem wer für diese mangelhafte Arbeit zuständig war.. :/

  • Nein, Haftpflichtversicherungen decken das meist nicht ab. Dafür gibt es ja Hausratversicherungen, die sind der deutlich einfachere Weg.

    Wenn du es über Schadensatz probieren willst, kommt dazu, dass du beweisen müsstest, wer den Schaden verursacht hat oder wer ihn hätte vermeiden müssen. Ein Ding der Unmöglichkeit für dich, nehme ich an. Und es würde auch nur der Zeitwert ersetzt. Je nachdem, wie alt die Küche ist, ginge das gegen 0.

    Einmal editiert, zuletzt von Schweinchenfan (18. März 2019 um 09:40)

  • Danke für die Antwort Schweinchenfan.

    Naja, zumindest weiß ich das ich den Schaden in Form von mangelhafter Ausführung von Arbeiten nicht verschuldet habe - aber das nützt dann auch nichts.

    Also ggf in den sauren Apfel beißen und froh sein wenn ich überhaupt was raus bekomme..? Dat ist ja rosig.. Na dann werde ich mal den Weg über die eigene Hausrat gehen und abwarten was bei rumkommt.

    Danke für die informativen und hilfreichen Antworten! :)

  • Wenn du es über Schadensatz probieren willst, kommt dazu, dass du beweisen müsstest, wer den Schaden verursacht hat oder wer ihn hätte vermeiden müssen.

    Das Verschulden wird auf Seiten des Vermieters vermutet, er muss sich entlasten. Gerade bei Reparaturarbeiten gilt § 280 BGB mit der Beweislastumkehr.

    Du solltest erstmal mit dem Vermieter darüber sprechen, es gibt ja auch vernünftige Vermieter, die sowas Regeln. Wenn er sich weigert kann man seine eigene Versicherung anfragen, wenn die sich auch weigert wird die Sache einem Anwalt übergeben, falls der Schaden entsprechend groß ist.

  • Das Wasser konnte nur deswegen in die darunter liegende Küche rinnen, weil im Bad mal irgendwann Fliesenarbeiten getätigt wurden

    Also eigentlich ist eine Fäkalienrückstau keine Normalzustand. Insofern liegt die Ursache wohl weniger an einer mangelnden Isolierung sondern eher an der Verstopfung in Kombination mit einem vieleicht nicht so ganz fachgerechten ausgeführten Beseitigung derselben.

    (Mal davon abgesehen, welche Isolierung man von einem 1920er Holzhaus eigentlich erwarten kann?)

    Jedenfalls erscheint mir persönlich der vorschlag von "Schweinchenfan" als naheliegendste Lösung.

    Einmal editiert, zuletzt von AJ1900 (18. März 2019 um 16:06)

  • Für mich sind noch ein paar Dinge unklar, bevor eine Klärung möglich ist. Beispielsweise stellt sich die Frage, wie man darauf kommt, hierfür einen Hochdruckschlauch zu verwenden. Das kann kein Profi gewesen sein, denn dieser würde eine Spirale verwenden, um sich durch die Verstopfung durch zu fressen. Anschließend wenn die Verstopfung beseitigt ist, kann man mit einem Hochdruckschlauch noch Reste im Rohr beseitigen.

    Somit wären wir bei §278 BGB, nach dem der Vermieter auch dann für den Schaden verantwortlich ist, wenn er jemand anderen mit der Arbeit beauftragt hat. Man müßte also die Umstände genauer anschauen, bevor man bewerten kann, wer die Sache zu vertreten hat.

    Ferner ist mir nicht klar, warum der Vermieter nicht einfach seine Versicherung mit einschaltet. Vielleicht ist sie zuständig, und wenn nicht, wird es mitgeteilt. Da muss man nicht rätselraten. Manchmal klären es verschiedene Versicherungen auch untereinander, wer zuständig ist.

  • Ferner ist mir nicht klar, warum der Vermieter nicht einfach seine Versicherung mit einschaltet.

    Wenn der Vermieter nicht seine Versicherung beteiligt liegt das oft an einer Selbstbeteiligung, da ist es für den Vermieter einfach zu sagen "mach das mal über deine Versicherung". Aber das ist pure Spekulation.

  • da ist es für den Vermieter einfach zu sagen "mach das mal über deine Versicherung"

    Ich denke eher, der Vermieter weiß genau, dass er Mist gebaut hat und nun lieber gar nichts macht in der Hoffnung, dass es dann nicht auffliegen würde, dass er für den Schaden aufkommen muss.

    Aber vielleicht kann der Fragesteller ja noch mehr Infos dazu geben, bevor wir uns verspekulieren. ;)

  • Guten Morgen zusammen.

    Werde versuchen alles so gut wie möglich zu beantworten und abzuarbeiten ;)

    Zum Vorgang an sich kann ich nur sagen, daß der Profi vom Rohrreinigungsdienst nichts von einem möglichen Spiraleneinsatz gesagt hat, sondern direkt zum Hochdruckschlauch gegriffen hat.

    Zuvor allerdings hat er, an den Stellen an denen das Ablaufrohr zugängig war (im Keller), die Klopfprobe gemacht und festgestellt das sich die Verstopfung nur auf das ca 100 cm lange Ablaufrohrstück im Badezimmer 1OG bezieht.

    Ob diese Feststellung alleine genügt, um den unmittelbaren Einsatz des Hochdruckschlauchs und nicht den einer Spirale zu rechtfertigen, kann ich als Laie nicht beurteilen.

    Desweiteren hat der Vermieter seine Versicherung eingeschaltet, diese übernimmt allerdings (laut seiner Aussage) "nur" die Streicharbeiten an der betroffenen Küchenwand und Küchendecke (dies wurde mittlerweile auch getan in Form von neu tapeziert und gestrichen).

    Was den Schaden an den Küchenmöbeln bzw den Wiederbeschaffungswert betrifft, ist die Aussage des Vermieters diese, das seine Versicherung nur den Schaden an und in dem Haus (Dach und Fach..also Wände Decken Böden usw) übernimmt, aber eben nicht den Schaden bzw etwaige Kosten an Möbel.

    Hoffe konnte soweit genug Informationen mitteilen.

    Danke euch allen für eure Antworten! :)

  • Vielen Dank für die weiteren Informationen.

    Zur Einschätzung, wer die Verstopfung zu verantworten hat, wäre es noch interessant zu wissen, wodurch diese verursacht wurde. Konnte der Rohrdienst etwas dazu sagen? Oder habt ihr möglicherweise Dinge in die Toilette geworfen, die nicht hinein gehören?

  • Ja sowas gibt es.

    Nur haben wir dann eine Ursache, die nicht dem Vermieter zur Verantwortung gegeben werden kann. Somit ist es nach meiner Einschätzung eure Hausratversicherung, die für den Schaden aufkommen würde.

  • Ja sowas gibt es.

    Nur haben wir dann eine Ursache, die nicht dem Vermieter zur Verantwortung gegeben werden kann. Somit ist es nach meiner Einschätzung eure Hausratversicherung, die für den Schaden aufkommen würde.

    Die Hausratversicherung wird dafür sicherlich aufkommen, aber zum Verschulden noch kurz was allgemeines.

    Die Kosten der Beseitigung der Gabel müsst ihr tragen, eure Schuld ohne Frage.

    Die Kosten für die Schäden ist nicht eindeutig. Denn es geht nicht darum, warum die Reinigung durchgeführt werden musste, sondern ob die Reinigung fehlerhaft durchgeführt worden ist. Nur weil man eine Verstopfung verursacht ist, haftet man nicht für eine fehlerhafte Beseitigung. Das ist eine Frage der Kausalität und diese wurde unterbrochen, wenn die Beseitigung fehlerhaft ausgeübt worden ist.

  • Hallo!

    Hier nachgefragt, weil nicht eindeutig:

    Ach so, Ursache der Verstopfung war eine Gabel (!!) die quer saß.. :(

    Warum auch immer die da drin war..

    Weißt du nicht, wie die Gabel dahin kam? Bei einem Mehrfamilienhaus

    kann das einem einzelnen Mieter nicht unbedingt direkt zu geordnet werden,

    wenn an dem Abfluss-Rohr mehrere Mietparteien hängen.

    Wirft Mieter C im zweiten Obergeschoss etwas in den Abfluss und das

    bleibt bei Mieter A im Erdgeschoss endgültig hängen, obwohl er nicht

    der Verursacher war.

    Gruß



  • Hallo,

    wie eine Gabel da hinein kommt ist mir durchaus bewusst:) Es war viel mehr darauf bezogen wann dies geschah und da kommt nur Silvester in Frage..viele Freunde und Familie mit großen und kleinen Kindern..da geht so was schnell..und in einem Einfamilienhaus, wie in unserem Fall, kommen nicht viele "Verdächtige" in Frage :)

    Nun denn, ich habe hier viele tolle Antworten und tolle Tipps erhalten und dafür danke ich euch! :thumbup::)

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