Hallo liebe Community,
ich habe eine Frage zum Thema unangekündigte und "heimliche" Besichtigung durch den Vermieter. Aus dem Kontext privater Wohnräume und Mietverträge, weiß ich, dass sich ein Vermieter nicht ohne Befugnis durch den Mieter, Zugang zu den Wohnräumen verschaffen darf (und auch keine Photos ohne Genehmigung anfertigen darf). Schon gar nicht unangekündigt und in Abwesenheit des Mieters. Nun ist meine Frage, ob dies auch für Vereinsräume gilt (die innerhalb der Öffnungszeiten des Vereins frei zugänglich sind) aber außerhalb der Schließzeiten verschlossen sind. Es besteht ein normaler Mietvertrag (in dem Fall mit dem Bezirksamt) in dem keine Klauseln gemäß irgendwelcher "Routine"besuche o.ä. festgehalten sind.
Ich hoffe jemand kann mir damit weiterhelfen, da es jetzt schon das zweite Mal ist, dass unser Vermieter die Vereinsräume in unserer Abwesenheit betreten hat, und Photos der elektrischen Anlagen angefertigt hat.
Vielen Dank im Voraus.