Vermieter betritt Vereinsräume unerlaubt

  • Hallo liebe Community,


    ich habe eine Frage zum Thema unangekündigte und "heimliche" Besichtigung durch den Vermieter. Aus dem Kontext privater Wohnräume und Mietverträge, weiß ich, dass sich ein Vermieter nicht ohne Befugnis durch den Mieter, Zugang zu den Wohnräumen verschaffen darf (und auch keine Photos ohne Genehmigung anfertigen darf). Schon gar nicht unangekündigt und in Abwesenheit des Mieters. Nun ist meine Frage, ob dies auch für Vereinsräume gilt (die innerhalb der Öffnungszeiten des Vereins frei zugänglich sind) aber außerhalb der Schließzeiten verschlossen sind. Es besteht ein normaler Mietvertrag (in dem Fall mit dem Bezirksamt) in dem keine Klauseln gemäß irgendwelcher "Routine"besuche o.ä. festgehalten sind.

    Ich hoffe jemand kann mir damit weiterhelfen, da es jetzt schon das zweite Mal ist, dass unser Vermieter die Vereinsräume in unserer Abwesenheit betreten hat, und Photos der elektrischen Anlagen angefertigt hat.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Gem. Art. 13 Abs. 1 GG ist die Wohnung unverletzlich. Es handelt sich um ein Menschenrecht.

    Zugang ist nur mit Erlaubnis des Mieters möglich, soweit es lt.MV keine anderslautende Vereinbarung gibt. Ein Notfall wäre eine Ausnahme. Soweit meine Kenntnis.

  • Art. 13 I GG hat wie alle Grundrechte keine unmittelbare Wirkung zwischen Privatpersonen, man kann damit nicht argumentieren.

    Aber ihr habt das Hausrecht und das bezieht sich auch auf den Vermieter, so dass man ihn den Zutritt versagen kann. Jedoch kann er auch durchaus das Recht zum betreten haben, aber das nur mit Grund.

    Der Vermieter darf nicht außerhalb der Geschäftszeiten und schon gar nicht heimlich das Vereinsgebäude betreten. Während den Öffnungszeiten ist es schwieriger. Fotos anfertigen ist etwas schwieriger, denn die Wohnung gilt als besonders geschützter Bereich. Wie das bei Betriebsräumen oder auch Vereinsräumen gilt kann ich so jetzt nicht sagen. Aber vom Bauchgefühl würde ich es eher bejahen.

    Der Schutz gegen Fotos richtet sich primär gegen das veröffentlichen und nur sekundär gegen das anfertigen, da bedarf es ein besonderen Grund zum verbieten.

  • Ja, im privaten Kontext von Wohnraum ist das ja einfach zu beantworten. Meine Frage bezieht sich explizit auf Vereinsräume, die nicht als Wohnraum genutzt werden. Nichts desto trotz, handelt ja der Vermieter ohne Zustimmung (es liegt ein ganz normaler Mietvertrag vor) von unserer Seite. Es lag auch kein Notfall vor, er wollte sich nur ein Bild (ohne besonderen Anlass) von den elektrischen Anlagen machen. Bilder anzufertigen, ist im Kontext von Privatwohnung und Vermieter auch nicht erlaubt (das hat dann erstmal nichts mit dem Recht am Bild oder ähnliches zu tun) das wurde bereits durch Urteile bestätigt. Meine Frage bezieht sich eben auf dem Umstand von Vereinsräumen.

    Trotzdem danke für die Antworten

  • Meines Erachtens ist das als Besitzstörung zu bezeichnen. Ich würde den Vermieter ermahnen (entweder mündlich oder schriftlich, je nachdem wie das Verhältnis ansonsten ist), sich bei künftigen Besuchen vorab anzumelden.

  • er wollte sich nur ein Bild (ohne besonderen Anlass) von den elektrischen Anlagen machen.

    Das könnte durchaus ausreichend sein für ein Grund zum betreten. So wird auch die allgemeine Prüfung der Mietsache teilweise von Gerichten als ausreichend erachtet. Dies sollte dann auch für elektrische Anlagen gelten, von denen von Natur aus eine gewisse Gefahr ausgeht (je nachdem was es für elektrische Anlagen sind).

    Bei den Bildern könnte man damit argumentieren, dass der Grund für die Versagung, nämlich die Privatsphäre, wie bei Wohnräumen nicht vorliegt und somit Bilder angefertigt werden können. Es gibt hier keine klare Antwort in meinen Augen.

  • Das könnte durchaus ausreichend sein für ein Grund zum betreten.

    Das bestreitet doch niemand, dass der Grund des Vermieters ein berechtigter Grund ist. Dem Fragesteller geht es vielmehr darum, dass sich der Vermieter ankündigen kann mit seinem Anliegen. Und ich denke, das kann vom Vermieter verlangt werden.

    Mal ganz abgesehen davon, dass es für mich aus Sicht eines Vermieters selbstverständlich wäre und eine Sache von Anstand, sich anzumelden.

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